Tarifrunde 2015
Bessere Bedingungen für Weiterbildung - Bildungsteilzeit vereinbart
Erstmals sieht ein Tarifvertrag einen erstreitbaren Zugang zu persönlicher beruflicher Weiterbildung vor. Berufliche Tätigkeiten und sonstige Verpflichtungen lassen sich so besser mit eigenen Bildungszielen vereinbaren. So besteht die Möglichkeit einer finanziell abgesicherten beruflichen Auszeit für Qualifizierungsmaßnahmen mit einem anschließenden Rückkehrrecht in den Betrieb. Diese Bildungsteilzeit wird über das tariflich neu geschaffene Bildungskonto organisiert. In dieses Bildungskonto können sowohl Zeit wie auch Geld des Beschäftigten fließen. Auch während der Qualifizierungszeit ist mit diesen Ersparnissen eine Einkommenssicherung von 70 Prozent bei völliger Freistellung möglich.
IG Metall-Bezirksleiter für NRW Knut Giesler: "Es ist gut, dass wir einen Einstieg in die Bildungsteilzeit geschafft haben. Beschäftigte können zukünftig ihren Anspruch auf Qualifizierung über den Betriebsrat rechtlich geltend machen. Die Hervorhebung von an- und ungelernten Beschäftigten trägt dazu bei, dass diese Beschäftigtengruppe nicht zu den Verlierern des industriellen Wandels gehört."
Eine aktuelle Übersicht zu den Abschlüssen in den Tarifgebieten gibt es hier:
http://www.igmetall.de/tarifticker-15739.htm