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Neue Meisterprüfung für Glaser

Modernste Weiterbildung für Glaser

14.01.2015 Ι Der Beruf des Glasers gehört zu den Handwerksberufen, die sich in den vergangenen Jahren umfangreichen Veränderungen und Herausforderungen stellen mussten. Neue Herstellungsverfahren, neue Produkte und völlig neue Geschäftsfelder wie zum Beispiel die Planung und Herstellung von Glassystemen und Komponenten zur Energiegewinnung und Energieeinsparung erforderten ein hohes Maß an Weiterbildung. Die bestandene Meisterprüfung ist die Voraussetzung zum Führen eines Betriebes, das Gewerbe ist zulassungspflichtig. Umso wichtiger ist, dass es nach der Überwindung mehrerer unterschiedlicher Schwierigkeiten jetzt endlich allen Beteiligten gelungen ist, die alte Meisterprüfungsverordnung aus dem Jahr 1975 (!) zu novellieren. Die neue Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

Glas ist ein Werkstoff, der uns Allen täglich in irgend einer Form begegnet, sei es als Scheibe in Fahrzeugen, Fenstern oder Türen oder bei Wintergärten, Glasfassaden, Vitrinen, Möbeln, Aquarien, Bilderrahmen, Kunstverglasungen oder eben den Komponenten im Energiebereich. Glas und Produkte aus Glas werden nicht "nur" serienmäßig industriell hergestellt, sondern auch vom Handwerk, das sie zudem veredelt, be- und verarbeitet, montiert, in andere Materialien integriert und sogar statisch wirksame Konstruktionen herstellt. Die neue Meisterprüfung regelt die Prüfungsanforderungen in den berufsspezifischen Teilen I und II und thematisiert alle Anforderungen an Führungspersonal im Handwerk.

 

Zum Meisterprüfungsberufsbild in Teil I gehören u.a. die Auftragsverhandlungen, die technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Betriebsführung, das Planen und Organisieren der Austragsabwicklungsprozesse, das Ausführen der Aufträge, die Planung, Herstellung und Montage aller Produkte des Glaserhandwerks sowie die Qualitätskontrolle. Es gibt zwei Prüfungsbereiche, die Durchführung des Meisterprüfungsprojektes und eines darauf bezogenen Fachgesprächs sowie einer Situationsaufgabe. Wie bei einem Kundenauftrag besteht das Meisterprüfungsprojekt aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Zu den Planungsunterlagen gehören ein Entwurf, ein Fertigungsplan und eine Angebotskalkulation. So wird gewährleistet, dass die Prüfungsanforderungen der betrieblichen Realität entsprechen. 8 Arbeitstage stehen für das Projekt zur Verfügung, 30 Minuten für das Fachgespräch. Die Situationsaufgabe vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz. In 8 Stunden sind Arbeiten auszuführen, die nicht Gegenstand des Projektes waren.

 

Im schriftlichen Teil II der Prüfung ist die Handlungskompetenz durch die Anwendung fachtheoretischer Kenntnisse zur Lösung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen nachzuweisen. Es gibt drei Handlungsfelder, 1. Gestaltung, Konstruktion, Fertigung, 2. Auftragsabwicklung und 3. Betriebsführung und Betriebsorganisation. In jedem Handlungsfeld dauert die Prüfung 3 Stunden.

 

Jetzt kommt es darauf an, dass die Curricula für die Vorbereitungslehrgänge aktualisiert werden und sich die Mitglieder der Prüfungsausschüsse mit der Umsetzung der neuen Anforderungen befassen. Für die Prüfungsteilnehmer/innen und das Glaserhandwerk ist ein großer Schritt gelungen, weil die aktuellen berufsspezifischen und bildungspolitischen Entwicklungen aufgenommen wurden und die Meisterprüfung deutlich an Attraktivität gewonnen hat. Die Entwicklung der Absolventenzahlen wird zeigen, ob die Glaser diese Chance nutzen.

 

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