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Hier findet Ihr aufbereitete Antworten unserer Expertinnen und Experten auf Eure Fragen.

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Ihr könnt Euch über den folgenden Link auch direkt an unsere Experten wenden oder Eure Anliegen auf den Forenseiten des Prüferportals ausdiskutieren.

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A Ι B Ι C Ι D Ι E Ι F Ι G Ι H Ι I Ι J Ι K Ι L Ι M Ι N Ι O Ι P Ι Q Ι R Ι S Ι T Ι U Ι V Ι W Ι X Ι Y Ι Z

Betrieblicher Auftrag: Ist die praktische Aufgabe nicht besser geeignet zur Prüfung der prozessrelevanten Qualifikationen als der Betriebliche Auftrag ?

Noch einmal zur Erinnerung: In den Ausbildungsordnungen sind die praktische Aufgabe und der Betriebliche Auftrag als gleichwertige Varianten benannt, mit denen die selben Qualifikationen
geprüft werden. In beiden Varianten geht es also um die prozessrelevanten Qualifikationen. Das heißt, dass auch die praktische Aufgabe keine praktische Prüfung im alten Sinne ist, bei der nur
das Endergebnis beurteilt wird.

Es soll auch bei der praktischen Aufgabe die Fähigkeit zum Abwickeln von komplexeren Arbeitaufträgen mit eigenverantwortlicher Disposition und Terminverantwortung im Zusammenhang
mit innerbetrieblichen und außerbetrieblichen organisatorischen Schnittstellen und unter Berücksichtigung der Geschäftsprozesse und des Qualitätsmanagements sowie das Handeln im betrieblichen
Gesamtzusammenhang beurteilt werden.

 
Bei der praktischen Aufgabe muss also die PAL, die im wesentlichen diese Aufgaben erstellt, die unterschiedlichen Bearbeitungen und Abläufe zulassen. Nur dann können die prozessrelevanten
Qualifikationen bewertet werden.

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