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Tarifverträge zur Qualifizierung

Tarifverträge zur Qualifizierung sind in verschiedenen Branchen abgeschlossen worden. Der Qualifizierungstarifvertrag für die chemische Industrie beschreibt den Rahmen für die Betriebsparteien, um Qualifizierung unternehmensspezifisch auszugestalten und in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zu konkretisieren. Eine Verknüpfung mit Langzeit-Arbeitszeitkonten ist möglich.

Tarifverträge zur Qualifizierung im Organisationsbereich der IG Metall zielen auf die Nutzung und Erweiterung der Qualifikations- und Erfahrungspotenziale der Beschäftigten während ihres gesamten Arbeitslebens. In den Tarifverträgen werden persönliche und betriebliche Weiterbildung unterschieden und differenzierte Förderungsregelungen vereinbart. Im Kern der tariflichen Regelungen stehen Maßgaben zur Erfassung des Bildungsbedarfs und des Bildungsbedürfnisses, Anforderungen an die Durchführung von Qualifizierungsgesprächen und Fondsmodelle zur Finanzierung von Weiterbildung. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat tarif-politische und gesetzliche Zielperspektiven für die berufliche Weiterbildung entwickelt, die branchenspezifisch und über Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden sollen und in denen auch die Durchführung von Qualifizierungsgesprächen geregelt ist.

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