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Qualifikationen für das betriebliche Bildungspersonal

Neuer Rahmenplan für die Ausbildereignungsprüfung

07.08.2023 Ι Die Überarbeitung des Rahmenplans war zwingend notwendig. Inhaltlich ist das ein Erfolg für die duale Ausbildung, der ohne die betrieblichen Sachverständigen der IG Metall nicht möglich gewesen wäre! Die Umsetzungspraxis wirft aber einen Schatten auf den Rahmenplan und letztendlich auf die Verordnung selbst.

Das Gremium zur Überarbeitung des neuen Rahmenplans war hochrangig besetzt. Bildungsministerium, Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter, Kammerorganisationen und die Spitzenverbände der Wirtschaft. Insgesamt 20 Personen, trafen sich in mehreren Sitzungen unter der Projektleitung des BIBB.  

 

Der neue Rahmenplan wurde, auf Grundlage des Berufsbildungsgesetztes (§92 Absatz 1 Satz 4 BBiG), als BIBB Hauptausschuss Empfehlung, im Juli dieses Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Aktuell wurden wichtige bildungspolitische Begriffe aufgenommen, bei denen nun jedoch inhaltlich oft kein direkter Bezug mehr zur Verordnung von 2009 hergestellt werden kann. Eine Novellierung der AEVO steht nun außer Frage, scheitert aber im Moment am Wiederstand der Arbeitgeberspitzenverbände.   

 

Die neuen notwendigen Inhalte im Rahmenplan sind überwiegend Themen, die durch das bisherige Prüfungsmodell nicht mehr angemessen in der Prüfung abgebildet werden können. Ein weiterer Grund für die Gewerkschaften die AEVO in der jetzigen Form einer kompletten Modernisierung zu unterziehen.  

 

Themen die jetzt neu im Rahmenplan zu finden sind: 

  • Heterogenität: Unterstützung lernschwächerer Auszubildender und interkulturelle Kompetenzen! Das waren auch beides "sehr wichtige" Ergebnisse der BIBB Studie zur AEVO und der IG Metall Studie zum Ausbildungspersonal. Alles wurde neu aufgenommen im Rahmenplan unter Punkt 2.4 und 3.1
  • Digitalisierung: wurde neu aufgenommen im Rahmenplan unter Punkt 2.4; 3.4 und 3.8 
  • Nachhaltigkeit: wurde neu aufgenommen im Rahmenplan unter Punkt 1.1; 1.7; 2.1 und 3.3 
  • Lernbegleitung: wurde an sehr vielen Stellen im Rahmenplan aufgenommen 
  • Reflektieren: wurde neu aufgenommen im Rahmenplan unter Punkt 3.1 und 3.7 
  • Transformationsprozesse: wurde unter den Aspekten zur Planung von Arbeitsaufträgen bei einer sich verändernden Arbeitswelt, Änderungen in der Arbeitsorganisation, Einführung neuer Technologien unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, neu im Handlungsfeld 3.3 aufgenommen. 

 

Alle genannten Themen sind sowohl in der BIBB Studie zur AEVO, in einer der IG Metall Studie zum Ausbildungspersonal und im Brainstorming der BIBB Hauptausschuss Arbeitsgruppe, als neue wichtige Themenfelder identifiziert worden und kommen sprachlich entweder gar nicht oder nur in sehr wenigen Fällen in der veralteten Verordnung der AEVO von 2009 selbst vor. 

 

In der aktuellen schriftlichen Prüfungsform "Multiple Choice" sind diese Themen in ihrer benötigten Kompetenztiefe nicht angemessen prüfbar. Ganzheitliche, berufstypische Handlungsorientierung in den Prüfungsaufgaben war bisher kaum umsetzbar und wird sich dadurch in Zukunft noch mehr von der betrieblichen Praxis entfernen. Da die neuen Themenfelder aber wichtig sind und sich mittlerweile zu Schlüsselkompetenzen (insbesondere die Lernprozessbegleitung) entwickelt haben, sollten sich diese auch zwingend in der Verordnung wörtlich und in der Prüfung inhaltlich wiederfinden! 

 

Folgenden Themen zeigen beispielhaft die Unzulänglichkeit des aktuellen Prüfungsformates "Multiple Choice" auf:

  • Rolle und Funktion als Lernprozessbegleitende im Spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen, auch unter Nachhaltigkeitsaspekten darzustellen (aus dem Handlungsfeld 1.7. des Rahmenplans).
  • Die eigene Rolle als Lernprozessbegleiter reflektieren (aus dem Handlungsfeld 3.1.).
  • Kommunikationsfähigkeit der Auszubildenden fördern und das eigene Kommunikationsverhalten zu reflektieren (aus dem Handlungsfeld 3.7.).

 

Das Thema Transformationsprozesse aus dem Handlungsfeld "Ausbildung Durchführen", welches uns wirklich aktuell alle, in Wirtschaft und Gesellschaft antreibt, bleibt in der Prüfung völlig außen vor. 

Die Qualität der Lehrgänge zur AEVO, insbesondere die verbindlichere Einhaltung der Lernzeiten, gehen die politischen Entscheider im Moment nicht an. "Eine völlig falsche Entscheidung", resümieren Thomas Giessler vom DGB Bundesvorstand und Frank Gerdes vom IG Metall Vorstand.

 

Der DGB mit seinen Einzelgewerkschaften will in einem nächsten Schritt die Fortbildungsprofile Aus- und Weiterbildungs- sowie den Berufspädagogen novellieren. Gründe gäbe es hier ausreichend, um die nicht mehr wegzudenkende Transformation mit den neuen Kompetenzanforderungen für die Beschäftigten in den Betrieben aktiv zu unterstützen. Ausgebremst wird dieses Vorhaben, das auch ein neues Profil "Lernprozessbegleiter*in" enthält, von den Arbeitgeberspitzenverbänden.  

 

"Gerade bei der Begleitung von Lernprozessen, haben schon viele Betriebe die Qualifizierungspotentiale, für ihre ausbildenden Fachkräfte und ihre Lernbegleiter entdeckt", so Günter Geerdes von der MEYER WERFT in Papenburg. Ein neues Qualifikationsprofil als Berufsspezialist birgt viele Chancen in der betrieblichen Aus- und Fortbildung, weit über das hinaus was eine AEVO leisten soll und kann.  

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