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© BMWi/Maurice Weiss

Der nächste Schritt der REVOLUTION BILDUNG

Weiterbildungskosten müssen gesellschaftlich solidarisiert werden!

12.04.2016 Ι Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) kommt in seiner Aussage auf der Baumaschinenmesse bauma in München den Forderungen der IG Metall Jugend deutlich entgegen.

"Wir haben in Deutschland ein bisschen eine Fehlentwicklung in den letzten Jahren, dass so viele junge Leute glauben, nur über die Universität könne man ein anständiges Leben machen, das stimmt nicht, sondern hier gibt es tolle Berufsperspektiven", sagte der Minister zur Eröffnung der Baumaschinenmesse bauma. Mit einer Abschaffung der Gebühren könne wieder eine Gleichberechtigung zwischen der akademischen Ausbildung und solchen Qualifizierungsmaßnahmen in normalen Berufen geschaffen werden, so Gabriel.

 

Wir fordern ein Weiterbildungsgesetz, das die volle Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahme und die Freistellung für die Teilnahme an der Maßnahme garantiert.

 

Die Weiterbildungsgesetze der Länder regeln die notwendigen Rahmenbedingungen der Weiterbildung. Dazu gehört das grundsätzliche Recht auf Weiterbildung, die Sicherung von Qualitätsstandards und die Förderung der Weiterbildungseinrichtungen.

 

Die Arbeitgeber verweigern sich einem bundeseinheitlichen und verbindlichen Weiterbildungsgesetz und einem flächendeckenden Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie verweisen darauf, dass die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen ohnehin bei 25 bis 30 Prozent läge. Was sie verschweigen: Weiterbildung in Deutschland ist Privatsache oder Staatsangelegenheit, die Unternehmen beteiligen sich an Finanzierung und Organisation von Weiterbildung nicht in nennenswertem Umfang.

 

Aus Sicht der IG Metall Jugend ist es Zeit für ein bundeseinheitliches und verbindliches Weiterbildungsgesetz:

 

  • Weiterbildungskosten müssen gesellschaftlich solidarisiert werden. Die Unternehmen müssen zur Finanzierung vorrangig hinzu gezogen werden.
  • Entsprechend müssen Arbeitnehmer für die Dauer einer Bildungsmaßnahme im zumutbaren Umfang von der Arbeit freigestellt werden.
  • Weiterbildungsmaßnahmen sind aus Sicht der IG Metall Jugend nicht nur konkrete berufliche Qualifikationen, sondern alles, was individuell und/oder betrieblich, über den Auswahlmechanismus der Mitbestimmung, zur Weiterentwicklung als notwendig erachtet wird.

 

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