Stärkung der beruflichen Weiterbildung
Prämien für bestandene Prüfungen für Arbeitnehmer/innen
08.06.2016 Ι
Arbeitnehmer/innen ohne Berufsausbildung erhalten bei Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung künftig Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Außerdem hat eine Weiterbildung zukünftig Vorrang vor einer Vermittlung in ein neues Beschäftigungsverhältnis, falls durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann.
Das beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales der Bundesregierung am 01. Juni 2016. Mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion wurde der Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) angenommen.
Zu den umfangreichen Regeln des Entwurfs gehört auch, dass Menschen, die ihre Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld durch eine länger andauernde Weiterbildung unterbrechen, den zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz auf dem Weg einer freiwilligen Weiterversicherung durch Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten können.
Während nach Ansicht von Union und SPD mit den Neuregelungen die Motivation für Weiterbildung gefördert und so die Durchlässigkeit für beruflichen Aufstieg erhöht und die gesellschaftliche Integration gestärkt werde, geht er den Oppositionsfraktionen nicht weit genug.
Bündnis 90/Die Grünen halten eine monatliche finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsinteressierte für ein notwendiges Instrument, da mit einer einmaligen Prämienzahlung nicht genügend Anreize gesetzt würden. Die Linke kritisierte, dass die Bundesregierung keine zusätzlichen Mittel in die Hand nehme, um die Pläne umzusetzen. Die Prämiengelder würden also bei anderen arbeitsmarktpolitischen Instrument abgezweigt.
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Timo Gayer Ι 03.08.2016
Richtung stimmt!
Das zum 01.08. in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (kurz: AWStG) zeigt die neue Ausrichtung des SPD-geführten Ministeriums für Arbeit und Soziales. Auf der Artikelseite sind neue Informationen verlinkt.
Claus Drewes Ι 12.06.2016
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Danke Timo für die Hinweise. Eventuell könnt ihr den Gesetzentwurf als PDF- Datei hier einstellen. Ich habe mir den Text mal reingezogen. Die Schreiber haben wenig Ahnung von Begrifflichkeiten, Einordnungen, Zusammenhänge in der Berufsbildungslandschaft bzw. Qualifizierungswegen laut BBiG, HWO.
Timo Gayer Ι 10.06.2016
Begriffliche unschärfen im Text
Hallo Claus, der Text bezieht sich auf eine aktuelle Gesetzesvorlage zum SGB III, hier sind m.E. Begrifflichkeiten im Sinne der Berufsbildungspraxis "uneindeutig bzw. ungebräuchlich" formuliert. Exemplarisch hierfür steht Weiterbildung hier auch für Nachqualifizierung und Umschulung. Der Gesamtkomplex wird daher nur wirklich verständlich, wenn man sich den Gesetzentwurf (18/8042) der Bundesregierung ansieht (vgl.: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808042.pdf).
Claus Drewes Ι 09.06.2016
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Ich hab da mal ein paar Fragen. In der Pressemitteilung des Bundestages steht, Zitat: "Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung erhalten bei Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung künftig Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen". Wenn die Menschen keine Berufsausbildung sozusagen als "Sockel" haben, worauf stützt sich dann dieser Weiterbildungsansatz? Auf welcher Grundlage bilden sich die Betroffenen weiter? Was heißt in diesem Weiterbildungsansatz eigentlich" abschlussbezogen"? Das Prüfungsinstrument "bestandene Zwischenprüfung" kenne ich in der Weiterbildung/Fortbildungslandschaft nicht. Habe ich da was nicht mitbekommen? Freue mich auf Aufklärung.