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Beschluss des BIBB-Hauptausschusses vom 14. Dezember 2016

Weiterentwicklung dualer Studiengägnge

09.02.2017 Ι Mit dualen Studiengängen haben Hochschulen und Praxispartner ein Format etabliert, in dem die Vermittlung von wissenschaftlich-theoretischem Wissen mit der Aneignung berufspraktischer Kompetenzen verbunden wird, um ein spezifisches Qualifikationsprofil der Studierenden zu erreichen. Hierzu werden, verteilt auf mindestens zwei Lernorte (Hochschule und Betrieb), organisatorisch und curricular entweder geregelte berufliche Ausbildungen mit dem Studium verbunden (sogenannte ausbildungsintegrierende duale Studiengänge) oder längere Praxisphasen im Betrieb in das Studium integriert (sogenannte praxisintegrierende duale Studiengänge). Hierzu kooperieren Hochschulen mit Praxispartnern und greifen dabei auch auf Regelungen und Erfahrungen im Berufsbildungssystem zurück.

Als Akteure in der beruflichen Bildung begrüßt und unterstützt der BIBB-Hauptausschuss (kurz: BIBB HA) diese Entwicklung. Insbesondere durch die damit verbundenen Kooperationen wächst seines Erachtens das gegenseitige Verständnis und werden innovative Bildungsangebote zur Fachkräftesicherung sowie der Gestaltung individueller Bildungsbiografien ermöglicht.

 

Folgende allgemeine Grundsätze sind dem BIBB HA bei der Weiterentwicklung dualer Studiengänge besonders wichtig:

  1. Die dualen Partner haben eine verlässliche Kooperationsbeziehung, die auf verbindlichen Vereinbarungen oder Verträgen beruht und/oder sich in gemeinsamen Gremien widerspiegelt.
  2. Die Qualifikationsziele sind unter allen Kooperationspartnern abgestimmt und klar im Studiengangkonzept und Curriculum dargestellt. Die Ausbildungsphasen an den Lernorten sind so aufeinander abgestimmt, dass die Studlerbarkelt gewährleistet ist.
  3. Hochschulseitige und betriebliche Betreuer/innen sind klar benannt, stehen in regelmäßigem Austausch. Sie verfügen über für die Betreuung der Studierenden notwendigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen.

 

  • Duale Studiengänge zeichnen sich durch die Inanspruchnahme von Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen als zweitem Lernort neben der Hochschule und die Verteilung des Curriculums auf mindestens zwei Lernorte aus. Die systematische inhaltliche, zeitliche und organisatorische Integration zielt darauf ab, über die Verbindung der theoretischen mit der praktischen Ausbildung ein spezifisches, an Berufsfeldern orientiertes Qualifikationsprofil der Studierenden zu erreichen. Bei dualen Studiengängen werden ausbildungs-, praxis- und berufsintegrierte Formate unterschieden. lm Einklang mit dem Wissenschaftsrat empfiehlt auch der BIBBHauptausschuss, begleitende Formate zukünftig nicht mehr als "dual" zu akkreditieren oder zu bewerben. Als besonderes Kriterium für ausbildungsintegrierende duale Studiengänge dient das vorliegen eines Ausbildungsvertrages oder einer vergleichbaren vertraglichen Rechtsbeziehung.

 

  • Oie Hochschule definiert die Qualifikationsziele vor dem Hintergrund des besonderen Profils. Dabei ist die Gleichwertigkeit des Studiengangs mit den im Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse definierten Qualifikationsstufen und -profilen sichergestellt und in den Akkreditierungsverfahren zu überprüfen. Die gradverleihende Hochschule trägt die akademische Letztverantwortung.

 

  • Um die Mobilität der Studierenden nicht zu gefährden, sind die im Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse festgelegten ECTS-Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Stufen verbindlich, so dass für einen Bachelorstudiengang demnach 180, 210 oder 240 ECTS-Punkte vergeben werden. Ein Masterstudium schließt mit 60, 90 oder 120 ECTS-Punkten ab. Ferner sind die in § 19 des Hochschulrahmengesetzes festgelegten Mindeststudienzeiten zu gewährleisten, wonach ein Bachelorstudium mindestens drei Jahre und ein Masterstudium mindestens ein Jahr umfasst.

 

  • Ungeachtet der erhöhten Praxisanteile in dualen Studiengängen stellt die Hochschule die wissenschaftliche Befähigung der Studierenden sicher. Dies ist in Akkreditierungsverfahren darzulegen.

 

  • Die Hochschule beschreibt die inhaltliche und organisatorische Abstimmung der Theorie- und Praxisphasen in einem in sich geschlossenen Studiengangkonzept, aus dem die Gestaltung der Praxisphasen und deren Kreditierung hervorgehen. Das Studiengangkonzept und das Curriculum beschreiben eine systematische Verzahnung der Lerninhalte und Lernorte sowie deren zeitliche Organisation. Diese dienen bei praxisintegrierenden dualen Studiengängen als Basis der betrieblichen Studien- und Einsatzplanung. Bei ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen liegt in der Regel eine zeitliche-sachliche Gliederung bzw. ein betrieblicher Ausbildungsplan vor.

 

  • Die Hochschule weist in der Akkreditierung eine angemessene Betreuung der Studierenden an beiden Lehr- und Lernorten nach.

 

  • Sind in dualen Studiengängen Unternehmen an der Zulassung und Auswahl der Studierenden beteiligt, ist dies auf geeignete Weise zu dokumentieren und in der Akkreditierung nachzuvollziehen.

 

  • Der Status der Studierenden im Falle des Abbruchs der Ausbildung oder des Studiums ist zu regeln und in Akkreditierungsverfahren nachzuvollziehen. Ferner ist sicherzustellen, dass Studierende ihr Studium auch dann abschließen können, wenn sich unerwartet Änderungen in der Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb und Hochschule ergeben,

 

  • Die Hochschule dokumentiert in der Akkreditierung systematische, geeignete und lernortübergreifende Maßnahmen zur dauerhaften und nachhaltigen Sicherung der Kontinuität und Qualität des Lehrangebots.

 

  • Als gutachterzentriertes Verfahren beruht die Akkreditierung auf der Begutachtung aller für den Studiengang relevanten Bereiche (z.B. fachliche Aspekte, studienstrukturelte und formale Aspekte, soziale Aspekte). Bei der Zusammensetzung der Gutachtergruppe für Studiengänge mit besonderem Profilanspruch ist daher darauf zu achten, dass die Peers mit den konkreten, profilspezifischen Anforderungen, Bedingungen und Fragestellungen vertraut sind.

 

  • Bei der Begutachtung wird der Lernort Betrieb in angemessener Weise berücksichtigt (z.B. im Rahmen der Begehung durch Beteiligung der kooperierenden Unternehmen oder- bei ausbiJdungsintegrierenden Formaten -von Vertreterinnen oder Vertretern der Kammern). Das Studiengangkonzept mit den theorie- und praxisbasierten, curricular verfassten Ausbildungsanteilen ist vor dem Hintergrund der organisatorischen, inhaltlichen und zeitlichen Abstimmung aller Ausbildungsanteile zu bewerten. Alle im Rahmen des Studiengangkonzeptes vorgesehenen Studienbestandteile/Module müssen curricular verfasst und mit Kreditpunkten versehen sein.
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