Reformen jetzt
Der Alternative BAföG-Bericht der Gewerkschaften ist erschienen
Warum ein Alternativer BAföG-Bericht?
Alle zwei Jahre muss die Bundesregierung über das BAföG berichten. Dabei soll sie ausführlich über die Lebenshaltungskosten, Lohn- und die finanzwirtschaftliche Entwicklung berichten, sodass die Politik auf solider Grundlage beraten kann, ob das BAföG noch ausreicht oder angepasst werden muss.
Der 21. BAföG-Bericht wäre eigentlich 2016 fällig gewesen. Jedoch hat die Bundesregierung mit der letzten BAföG-Novellierung beschlossen, den Bericht um ein Jahr nach hinten zu schieben. Der nun vorliegende Alternative BAföG-Bericht informiert umfassend und transparent, wie es wirklich ums BAföG steht.
Ergebnisse des Alternativen BAföG-Bericht
Die Autor/innen des letzten BAföG-Berichts der Bundesregierung 2014 und zahlreiche Politiker/innen waren sich einig: Das BAföG brauchte eine Reform. Doch die 25. BAföG-Novelle konnte den Abwärtstrend der Ausbildungsförderung nicht stoppen. Dies zeigt der Alternative BAföG-Bericht:
- Die Zahl der Geförderten wuchs nicht entsprechend der massiv steigenden Studierendenzahlen und leicht steigenden Schüler_innenzahlen.
- Die gute wirtschaftliche Situation der letzten Jahre wurde nicht für Zukunftsinvestitionen genutzt. Stattdessen erodierte das BAföG und wurde nicht einmal auf das Niveau von 2012 gehoben.
- Die Förderung wurde in den vergangenen 45 Jahren nicht ausreichend erhöht. 2016 lagen die Bedarfssätze um 6,4 Prozentpunkte unter der Entwicklung der Lebenshaltungskosten seit 1971.
- Die Gefördertenquote bei den Studierende ist von 19 auf 15 Prozent eingebrochen.
- 1,5 Prozent aller Schüler/innen wurden 2015 überhaupt noch gefördert.
- Ein Drittel der Geförderten ist mittlerweile über 25 Jahre und somit nicht mehr kindergeldberechtigt.
- Geförderte Studierende aus finanzschwachen Elternhäusern sind mehrfach belastet. Es kommt vermehrt zu einem Ende der Förderung oder Abbruch der Ausbildung.
Der Alternative BAföG-Bericht zeigt, dass die Ausbildungsförderung reformbedürftig ist. Sie kann Benachteiligungen von Schüler/innen und Studierenden aus finanzschwachen Elternhäusern nicht hinreichend ausgleichen. Auch die zurückliegende 25. BAföG-Reform war nicht ausreichend. Möglichst schnell müssen folgenden Veränderungen auf den Weg gebracht werden:
Bedarfssätze, Freibeträge und Art der Förderung:
- Die BAföG-Berichterstattung muss die tatsächliche Entwicklung darstellen und vergangene Nichtanpassungen aufzeigen.
- Die Fördersätze sind sofort um 6,5 Prozent anzuheben, um die faktische Entwertung auszugleichen.
- Die Bedarfssätze an den tatsächlichen Ausgaben für ein Studium zu orientieren. Die Mietpauschale an den Durschnitt anpassen.
- Ausbildungsförderung ist ein Sozialleistung. Den Darlehnsanteil schrittweise senken bis zur Vollförderung.
- Die Freibeträge müssen mit den Bruttolöhnen- und Gehältern Schritt halten.
- Die Bedarfssätze, Freibeträge und Sozialpauschalen mit jedem BAföG-Bericht automatisch anpassen.
Nichtökonomische Förderungsvoraussetzungen:
- Die Förderungshöchstdauer über die Regelstudienzeit ausweiten. Die Pflege naher Angehöriger und ehrenamtliches Engagement muss die Förderzeit verlängern.
- Lebenslanges Lernen ermöglichen. Altersgrenzen abschaffen und Teilzeitformen ermöglichen.
- Die Förderung von Schüler/innen in den allgemeinbildenden Schulbereich ausweiten. Auch bei ihren Eltern wohnende Schüler/innen fördern.
Seitdem das BAföG 1971 eingeführt wurde, beschlossen die Gesetzgeber 25 Änderungen. Diese sind auch regelmäßig nötig, damit das BAföG als Ausbildungsförderung funktionieren kann. Denn in dem Gesetzestext stehen absolute Geldwerte bei den Bedarfssätzen und Freibeträgen.
Wenn keine Reformen stattfinden:
- können sich die Geförderten immer weniger leisten
- bekommen immer weniger Berechtigte eine Förderung.
Weil die Preise stetig ansteigen (Inflation), können sich die Schüler/innen und Studierenden mit den festen Bedarfssätzen immer weniger leisten. Zudem wird nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch das der Eltern, Ehegatten und Lebenspartner/innen angerechnet. Deren Löhne steigen regelmäßig, sodass die Freibeträge überschritten werden und die Förderung gekürzt wird.