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Alternativer_BAfoeG-Bericht

Reformen jetzt

Der Alternative BAföG-Bericht der Gewerkschaften ist erschienen

20.02.2017 Ι Die IG Metall legt gemeinsam mit Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), DGB-Jugend, GEW und ver.di den Alternativen BAföG-Bericht vor. Er zeigt: Das BAföG reicht längst nicht mehr und muss dringend reformiert werden.

Warum ein Al­ter­na­ti­ver BAföG-Be­richt?
Al­le zwei Jah­re muss die Bun­des­re­gie­rung über das BAföG be­rich­ten. Da­bei soll sie aus­führ­lich über die Le­bens­hal­tungs­kos­ten, Lohn- und die fi­nanz­wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung be­rich­ten, so­dass die Po­li­tik auf so­li­der Grund­la­ge be­ra­ten kann, ob das BAföG noch aus­reicht oder an­ge­passt wer­den muss.

 

Der 21. BAföG-Be­richt wä­re ei­gent­lich 2016 fäl­lig ge­we­sen. Je­doch hat die Bun­des­re­gie­rung mit der letz­ten BAföG-No­vel­lie­rung be­schlos­sen, den Be­richt um ein Jahr nach hin­ten zu schie­ben. Der nun vor­lie­gen­de Al­ter­na­ti­ve BAföG-Be­richt in­for­miert um­fas­send und trans­pa­rent, wie es wirk­lich ums BAföG steht.


 

Er­geb­nis­se des Al­ter­na­ti­ven BAföG-Be­richt
Die Au­tor/in­nen des letz­ten BAföG-Be­richts der Bun­des­re­gie­rung 2014 und zahl­rei­che Po­li­ti­ker/in­nen wa­ren sich ei­nig: Das BAföG brauch­te ei­ne Re­form. Doch die 25. BAföG-No­vel­le konn­te den Ab­wärts­trend der Aus­bil­dungs­för­de­rung nicht stop­pen. Dies zeigt der Al­ter­na­ti­ve BAföG-Be­richt:

  • Die Zahl der Geförderten wuchs nicht entsprechend der massiv steigenden Studierendenzahlen und leicht steigenden Schüler_innenzahlen.
  • Die gute wirtschaftliche Situation der letzten Jahre wurde nicht für Zukunftsinvestitionen genutzt. Stattdessen erodierte das BAföG und wurde nicht einmal auf das Niveau von 2012 gehoben.
  • Die Förderung wurde in den vergangenen 45 Jahren nicht ausreichend erhöht. 2016 lagen die Bedarfssätze um 6,4 Prozentpunkte unter der Entwicklung der Lebenshaltungskosten seit 1971.
  • Die Gefördertenquote bei den Studierende ist von 19 auf 15 Prozent eingebrochen.
  • 1,5 Prozent aller Schüler/innen wurden 2015 überhaupt noch gefördert.
  • Ein Drittel der Geförderten ist mittlerweile über 25 Jahre und somit nicht mehr kindergeldberechtigt.
  • Geförderte Studierende aus finanzschwachen Elternhäusern sind mehrfach belastet. Es kommt vermehrt zu einem Ende der Förderung oder Abbruch der Ausbildung.

 

Der Al­ter­na­ti­ve BAföG-Be­richt zeigt, dass die Aus­bil­dungs­för­de­rung re­form­be­dürf­tig ist. Sie kann Be­nach­tei­li­gun­gen von Schü­ler/in­nen und Stu­die­ren­den aus fi­nanz­schwa­chen El­tern­häu­sern nicht hin­rei­chend aus­glei­chen. Auch die zu­rück­lie­gen­de 25. BAföG-Re­form war nicht aus­rei­chend. Mög­lichst schnell müs­sen fol­gen­den Ver­än­de­run­gen auf den Weg ge­bracht wer­den:

 

Bedarfssätze, Freibeträge und Art der Förderung:

  • Die BAföG-Berichterstattung muss die tatsächliche Entwicklung darstellen und vergangene Nichtanpassungen aufzeigen.
  • Die Fördersätze sind sofort um 6,5 Prozent anzuheben, um die faktische Entwertung auszugleichen.
  • Die Bedarfssätze an den tatsächlichen Ausgaben für ein Studium zu orientieren. Die Mietpauschale an den Durschnitt anpassen.
  • Ausbildungsförderung ist ein Sozialleistung. Den Darlehnsanteil schrittweise senken bis zur Vollförderung.
  • Die Freibeträge müssen mit den Bruttolöhnen- und Gehältern Schritt halten.
  • Die Bedarfssätze, Freibeträge und Sozialpauschalen mit jedem BAföG-Bericht automatisch anpassen.

 

Nichtökonomische Förderungsvoraussetzungen:

  • Die Förderungshöchstdauer über die Regelstudienzeit ausweiten. Die Pflege naher Angehöriger und ehrenamtliches Engagement muss die Förderzeit verlängern.
  • Lebenslanges Lernen ermöglichen. Altersgrenzen abschaffen und Teilzeitformen ermöglichen.
  • Die Förderung von Schüler/innen in den allgemeinbildenden Schulbereich ausweiten. Auch bei ihren Eltern wohnende Schüler/innen fördern.

 

Seit­dem das BAföG 1971 ein­ge­führt wur­de, be­schlos­sen die Ge­setz­ge­ber 25 Än­de­run­gen. Die­se sind auch re­gel­mä­ßig nö­tig, da­mit das BAföG als Aus­bil­dungs­för­de­rung funk­tio­nie­ren kann. Denn in dem Ge­set­zes­text ste­hen ab­so­lu­te Geld­wer­te bei den Be­darfs­sät­zen und Frei­be­trä­gen.

 

Wenn keine Reformen stattfinden:

  • können sich die Geförderten immer weniger leisten
  • bekommen immer weniger Berechtigte eine Förderung.

 

Weil die Prei­se ste­tig an­stei­gen (In­fla­ti­on), kön­nen sich die Schü­ler/in­nen und Stu­die­ren­den mit den fes­ten Be­darfs­sät­zen im­mer we­ni­ger leis­ten. Zu­dem wird nicht nur das ei­ge­ne Ein­kom­men, son­dern auch das der El­tern, Ehe­gat­ten und Le­ben­s­part­ner/in­nen an­ge­rech­net. De­ren Löh­ne stei­gen re­gel­mä­ßig, so­dass die Frei­be­trä­ge über­schrit­ten wer­den und die För­de­rung ge­kürzt wird.

 

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Timo Gayer Ι 01.06.2017
Neue Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden“
Das wichtigste Ergebnis der Studie: Die BAföG-Bedarfssätze für Studierende sind zu niedrig. Sie decken die tatsächlichen Kosten der Studierenden nur in begrenztem Umfang. Mehr dazu auf: https://www.studentenwerke.de/sites/default/files/dsw_fibs_online.pdf

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