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Buersten

Zukunftsweisende Ausbildung für eine kleine, aber unentbehrliche Branche

Neue Ausbildungsordnung für Bürsten- und Pinselmacher*innen - Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung am 1. August 2017

13.07.2017 Ι Jeder Mensch benutzt jeden Tag mehrere Produkte der Bürsten- und Pinselmacher/innen. Von der Zahn- und Haarbürste und dem Rasierpinsel am Morgen über die Haushaltsbürsten, die Pinsel des Malerhandwerks, die zahlreichen Künstlerpinsel, die technischen Bürsten in der Industrie und die Hygienebürsten bis zum Erotikpinsel am Abend reicht die Palette.

Die Bandbreite der Produkte und Materialien in diesem Beruf des Handwerks und der Industrie ist sehr groß, doch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten überschaubar, in denen dieser Beruf ausgebildet wird. Exklusive Bürsten und Pinsel aus handwerklicher Herstellung mit kostbaren Materialien wie Kolinsky oder Fehhaar haben ihren Preis.

 

Die Ausbildungsordnung stammte aus dem Jahr 1985 und sollte aktualisiert werden.

 

Deshalb haben wir, die Sachverständigen der IG Metall, gemeinsam mit den Arbeitgebern eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur  Bürsten- und Pinselmacher/in erarbeitet.

 

Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert drei Jahre.

 

Die neue Ausbildungskonzeption berücksichtigt die Veränderungen in den Arbeits- und Geschäftsprozessen dieser Branche. Es wird in den beiden Schwerpunkten Herstellen von Bürsten oder Herstellen von Pinseln ausgebildet.

Die neue Ausbildungsordnung ermöglicht eine ganzheitliche Ausbildung, die zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationen (z.B. Zurichten von Bestückungsmaterialien, Lagern, Einstellen von Fertigungsparametern, Herstellen von Bürsten und Pinseln) auch Lerninhalte aus dem Umweltschutz, zum Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und zum Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen berücksichtigt.

 

Eine gestreckte Abschluss-/Gesellenprüfung ließ sich aus fachlichen Gründen nicht einführen.

 

Die Zwischenprüfung findet in insgesamt sechs Stunden im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag statt und beinhaltet die Durchführung von zwei Arbeitsproben, situative Fachgespräche sowie in 120 Minuten die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben.

 

Die Abschluss-/ Gesellenprüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen.

 

Die Prüfungszeit beträgt im ersten Prüfungsbereich Produktionsauftrag insgesamt 8 Stunden. Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen. Anschließend werden mit ihm zwei auftragsbezogene Fachgespräche in insgesamt höchstens 20 Minuten geführt.

 

In den beiden anderen Prüfungsbereichen werden Aufgaben schriftlich bearbeitet.

 

Im Prüfungsbereich Arbeitsplanung und Technologie beträgt die Prüfungszeit 240 Minuten.

 

Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde sollen in 60 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich gelöst werden.

 

Die neuen Prüfungsanforderungen berücksichtigen den tatsächlichen betrieblichen Arbeitsablauf und die Bandbreite der Tätigkeiten der Fachkräfte. Insbesondere der maschinellen Fertigung wurde die gestiegene Bedeutung zugemessen.

 

Die vorliegende modernisierte Ausbildungsordnung bietet eine gute Grundlage für die Gestaltung der beruflichen Zukunft. Die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen werden gelegt. Auszubildende und qualifizierte Fachkräfte werden in der regional sehr in Bayern konzentrierten Branche gesucht.

 

Es kommt jetzt darauf an, dass alle Beteiligten sich aktiv um die Umsetzung dieser Veränderungen in den Betrieben und der Berufsschule kümmern, um eine wirklich zukunftsweisende Ausbildung zu gewährleisten.

 

Unser Dank gilt vor allem den Sachverständigen der IGM, die sich sehr engagiert an der Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung beteiligt haben!

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Timo Gayer Ι 12.11.2019
Von wegen antiquiert
"Auch in alten Berufen steckt noch viel Leben. In der MERTON-Porträt-Reihe erzählen Überzeugungstäter von ihrer Leidenschaft – und arbeiten an einer Renaissance des alten Handwerks." Heute stellt sich ein Bürstenmacher vor: https://merton-magazin.de/handarbeit-vs-ramsch

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