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Zukunftsweisende Ausbildung für einen seltenen Beruf

Neue Ausbildungsordnung für Biologiemodellmacher/innen - Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung am 1. August 2017

18.07.2017 Ι Viele Menschen erinnern sich an Modelle von Tieren und Pflanzen, die im Biologieunterricht genutzt wurden. Oder sie kennen das Modell eines Skeletts, das in der Arztpraxis steht. Für Studierende sind vielfältige Modelle unverzichtbar im Rahmen ihres Studiums.

Es ist faszinierend: exakt nach wissenschaftlichen Vorgaben und naturgetreu werden anatomische, botanische und zoologische Modelle angefertigt. Sie sind ein- oder mehrteilig, können beweglich sein und ermöglichen Visualisierung und haptische Wahrnehmung in höchster Qualität. Das äußere Erscheinungsbild wird ebenso dargestellt wie der Verlauf von Adern, Muskeln und Sehnen, die Lage und Verbindung von Organen oder die kleinsten Details eines Skeletts.

 

Da es als rechtliche Grundlage der Ausbildung nur ein Berufsbild von 1938 gab und eine Integration in den Beruf des technischen Modellbauers aus fachlichen Gründen nicht möglich war, haben wir, die Sachverständigen der IG Metall, gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur  Biologiemodellmacher/in erarbeitet.

 

Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert drei Jahre.

 

Die neue Ausbildungskonzeption berücksichtigt die Veränderungen in den Arbeitsprozessen. Die Modelle gegossen, retuschiert, bemalt und montiert.

 

Die neue Ausbildungsordnung ermöglicht eine ganzheitliche Ausbildung, die zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationen (z.B. Herstellen von Handgussteilen, Bearbeiten von ein- und mehrteiligen Modellen, Gestalten und Behandeln der Oberflächen) auch Lerninhalte aus dem Umweltschutz, zum Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und zum Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen berücksichtigt.

 

Die Zwischenprüfung findet in insgesamt sieben Stunden im Prüfungsbereich Herstellen einteiliger Modelle statt und beinhaltet die Durchführung von drei Arbeitsproben, situative Fachgespräche, eine Dokumentation sowie in 120 Minuten die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben.

 

Die Abschlussprüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen.

 

Die Prüfungszeit beträgt im ersten Prüfungsbereich Herstellen eines mehrteiligen Modells insgesamt 16 Stunden. Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und die Durchführung dokumentieren. Anschließend wird mit ihm ein auftragsbezogenes  Fachgespräch in höchstens 30 Minuten geführt.

 

In den beiden anderen Prüfungsbereichen werden Aufgaben schriftlich bearbeitet.

 

Im Prüfungsbereich Planung und Fertigung beträgt die Prüfungszeit 240 Minuten.

 

Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde sollen in 60 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich gelöst werden.

 

Die neuen Prüfungsanforderungen berücksichtigen den tatsächlichen betrieblichen Arbeitsablauf und die Bandbreite der Tätigkeiten der Fachkräfte.

 

Die vorliegende moderne Ausbildungsordnung bietet eine gute Grundlage für die Gestaltung der beruflichen Zukunft. Die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen werden gelegt. Auszubildende und qualifizierte Fachkräfte werden im Betrieb gesucht.

 

Es kommt jetzt darauf an, dass alle Beteiligten sich aktiv um die Umsetzung dieser Veränderungen kümmern, um eine wirklich zukunftsweisende Ausbildung zu gewährleisten.

 

Unser Dank gilt vor allem den Sachverständigen, die sich sehr engagiert an der Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung beteiligt haben! Es war ein ausgesprochen besonderes Neuordnungsverfahren, das ohne die tolle Kooperation mit der Firma Sommer nicht hätte durchgeführt werden können.

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