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Ausbildungsverträge fehlerhaft eingetragen

Handwerkskammer missachtet tarifliche Arbeitszeit bei Ausbildungsverträgen

20.09.2017 Ι Report Mainz berichtete bereits im August, dass Kammern Ausbildungsbetriebe schlecht kontrollieren. Die IG Metall Essen deckt nun Unstimmigkeiten bei Ausbildungsverträgen im Handwerk auf. Sie hatte unter ihren Mitgliedern und bei Berufsschülern dazu aufgerufen, nicht korrekt eingetragene Ausbildungsverträge zu melden.

Die Kreishandwerkerschaft Essen trägt die Arbeitszeit bei innungsgebundenen Betrieben nicht in allen Fällen korrekt ein. Bei Innungsbetrieben, wie zum Beispiel im Elektrohandwerk, gilt eine 36-Stunden Woche. Die IG Metall Essen entdeckt Ausbildungsverträge, in welchen die Kammer eine 40-Stunden-Woche bestätigt. Den Auszubildenden gehen durch den fehlerhaften Eintrag wöchentlich um 16-20 € Ausbildungsvergütung verloren.

 

Die IG Metall fordert deshalb unabhängige zuständige Stellen, auch müsste das Berufsbildungsgesetz reformiert werden.

 

Die Kreishandwerkerschaft in Essen wurde zur Korrektur der fehlerhaften Ausbildungsverträge aufgefordert. Lt. IG Metall Essen hat sie das allerdings zurückgewiesen, die Kreishandwerkerschaft sei nicht Aufsichtsbehörde. Das sieht die IG Metall anders, denn die Kreishandwerkerschaft prüft im Auftrag der Handwerkskammer, ob Ausbildungsverträge den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Um doch noch zu einem korrekten Verfahren zu gelangen, hat die IG Metall die Handwerkskammer in Düsseldorf zur Vermittlung eingeschaltet.

 

 

Seite der IG Metall Essen mit den Bericht des Kollegen Alfons Rüther:

http://igmetall-meo.de/aktuell/a/2244-Kammer-soll-tarifliche-Arbeitszeit-bei-Ausbildungsvertraegen-beachten.html

 

Zum Beitrag von Report Mainz:

https://www.swr.de/report/ausbeutung-statt-ausbildung-wie-nachwuchsfachkraefte-ausgenutzt-werden/-/id=233454/did=20166472/nid=233454/aju4f3/index.html

 

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