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Teilzeitberufsschulen müssen vorangebracht werden

Berufsschulen sind nicht nur Dienstleister der betrieblichen Ausbildung

18.12.2017 Ι Rund 1,4 Millionen Schüler*innen befinden sich in der Teilzeitberufsschule. Die Teilzeitberufsschule ist ein konstitutiver Bestandteil der dualen Berufsausbildung. Die demographische Entwicklung, die Digitalisierung oder die Integration Geflüchteter stellt sie vor große Herausforderungen. Unser Bonner WAP-Korrespondent Uli Degen sprach darüber mit Dr. Monika Hackel, Abteilungsleiterin im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die hierzu aktuell geforscht hat. Hackel sagt: "Betrachtet man Berufsschule lediglich als Dienstleister für die betriebliche Ausbildung greift das zu kurz."

Zentrale pädagogische Konzepte der Teilzeitberufsschule sind die Lernortkooperation und das Lernfeldkon­zept. Könnten Sie kurz beide Konzepte für unsere Leser erläutern und in aller Kürze deren Hauptverdienste für die duale Berufsausbildung skizzieren.

 

Dr. Monika Hackel: Die Kooperation der Lernorte in der beruflichen Bildung wird an prominenter Stelle im Berufsbildungsgesetz - BBiG - im § 2 (2) gesetzlich gefordert. Allerdings macht das Gesetz keine Aussagen zur inhaltlichen Gestaltung der Kooperation. Seit den 1990er Jahren liegen wissenschaftliche Arbeiten vor, die das Ziel der Lernortkooperation als gemeinsame Koordination des Lernprozesses beschreiben. Dies wird zum Beispiel in gemeinsamen Projekten, gemeinsamer Prüfungsvorbereitung, Hospitationen der Lehrkräfte und im Innovationstransfer von Betrieben in die Berufsschule umgesetzt. Auch die überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind dabei wichtige Partner. Betriebliche Bedarfe, Fragestellungen und Weiterentwicklung in der betrieblichen Praxis sollen im Rahmen der Lernortkooperation im Berufsschulunterricht aufgegriffen werden. So werden die Betriebe durch einen eigenständigen öffentlich finanzierten Lernort bei der Ausbildung unterstützt. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist in Zeiten des beschleunigten technologischen und digitalen Wandels auch der Innovationstransfer in die Berufsschule und die Abstimmung regionaler Qualifizierungsbedarfe im Kontext der Ausbildung. Lernortkooperation muss immer von beiden Partnern initiiert und gelebt werden. Es gibt hier sehr unterschiedliche Wege. Meiner Beobachtung nach bleibt die duale Ausbildung ohne gelebte Lernortkooperation weit hinter ihren Möglichkeiten zurück.

 

Das in den 1990er Jahren entwickelte Lernfeldkonzept stellt ebenfalls die Ausrichtung an betrieblichen Lehr-Lernaufgaben in den Mittelpunkt. Hieraus resultiert ein kompetenzorientierter und fächerübergreifender Unterricht, der häufig auch projektförmig organisiert wird. Dies hat den großen Vorteil, dass durch die Ableitung von Unterrichtsinhalten aus beruflichen Handlungsfeldern auf der Grundlage betrieblicher Arbeits- und Geschäftsprozesse eine bessere inhaltliche Verzahnung zwischen den beiden Lernorten möglich ist. Die Auszubildenden sollen bei der Verankerung der schulischen Fachinhalte an dem Erfahrungswissen, welches sie im betrieblichen Umfeld erwerben, unterstützt werden. Gleichzeitig bietet das Konzept auch die Möglichkeit, unterschiedliche Facetten des Berufsbildes durch den Vergleich mit Auszubildenden aus anderen Betrieben zu vermitteln. Die Abkehr von der bis dahin üblichen Fächerorientierung im Berufsschulunterricht hat von den Lehrenden einige Anstrengung abverlangt. Zwischenzeitlich ist das Konzept in der Berufsschullehrerausbildung etabliert.

 

Der Lernort Berufsschule ist mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Beispielsweise die Digitalisierung, die Akademisierung der beruflichen Bildung, die Inklusion oder die Integration jugendlicher Geflüchteter. Sie haben bei Ihrer Studie zur Berufsschule ins­besondere die demografische Entwicklung mit ihren vielfältigen Auswirkungen auf die Be­rufsschule, ihre Struktur und ihre Institutionen und ihr Personal in den Fokus gestellt. Warum?

 

Jedes Projekt muss sich fokussieren. Im Mittelpunkt unseres Projektes stand die Beschreibung des Status quo im bundesweiten Vergleich. Hier war zum Zeitpunkt der Projektplanung vor allen Dingen der Rückgang der Schülerzahlen und Probleme bei der wohnortnahen Beschulung augenfällig. Als Bundesinstitut haben wir uns zudem auf die Teilzeitberufsschule als Partner im bundesweiten dualen System konzentriert. Das Thema Flüchtlinge war im Analysezeitraum vor allem ein Thema des Übergangssystems. Im Rahmen der Digitalisierung können meiner Meinung nach nur dann adäquate Lösungen erarbeitet werden, wenn der Nutzerkontext und die Zielstellung beschrieben sind. Wenn unsere Studie hierzu zum Verständnis der Berufsschule im dualen System einen Beitrag leistet, würde mich das freuen.

 

Kommen wir zur Beschulung in der Teilzeitberufsschule. In der Regel erfolgt die Beschulung, wie Sie es in Ihrer Analyse ja auch dargestellt haben, in berufs- ggfs. auch fachrichtungs- oder schwerpunktspezifischen Fachklassen im regionalen Einzugsbereich von ausbildendem Betrieb und Wohnort der Auszubilden. Das ist aber gerade in weniger stark besetzten oder in regional unterschiedlich besetzten Ausbildungsberufen nicht immer möglich. Über welche Instrumente verfügt die Teilzeitberufsschule bzw. die Kultuspolitik der Länder in solchen Fällen?

 

Hier sind zum einen die Schaffung von Bezirks- oder Landesfachklassen zu nennen aber auch die Einrichtung von länderübergreifenden Fachklassen bis hin zu Bundesfachklassen. Hierbei sind vor allem Probleme bei der Anfahrt und Unterbringung der Auszubildenden zu berücksichtigen. Es gibt auch Empfehlungen für die gemeinsame Beschulung affiner Berufe oder jahrgangsübergreifende Fachklassen. Dies steht in engem Zusammenhang mit einem weiteren Instrument, nämlich einer stärkeren Binnendifferenzierung im Unterricht, womit eine auf den einzelnen Auszubildenden ausgerichtete Förderung innerhalb des Klassenverbundes gemeint ist. Schließlich kann auch der Einsatz von Blended Learning Ansätzen im Berufsschulunterricht für manche Unterrichtseinheiten eine Lösung sein, was bislang nur im Rahmen von Modellprojekten erprobt wird.

 

Der bis 2035 prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen in Deutschland hat be­reits zu einer Reduzierung der Schülerzahlen an berufsbildenden Schulen geführt mit direkten Verringerungen bei Klassen und der Schließung von Teilzeitberufsschulen insbes. in den östlichen Bundesländern. Wegen der besonderen Bedeutung und Rolle der Berufs­schulen für das duale System sind dies bedenkliche Zeichen. Was werden nach Ihrer Erkenntnis die mit­tel- und unmittelbaren Folgen sein?

 

Eine Lösung für alle wird es m. E. in diesem Kontext nicht geben. Wir werden in der strategischen Planung der Neuordnungsverfahren stärker als bislang das gesamte System und den dualen Partner mit in den Blick nehmen müssen. Denkbar ist zum Beispiel eine Abstimmung der Lernfelder über unterschiedliche Berufe hinweg. Auch eine Unterstützung der Lehrkräfte bei der Gestaltung eines binnendifferenzierten Fachunterrichts könnte Lösungen bieten. Klar ist, wenn es nicht gelingt die Berufsschule als dualen Partner zu stärken, geht dies zu Lasten der Qualität und Vergleichbarkeit der dualen Berufsausbildung.

 

In manchen Ausbildungsberufen wird es zunehmend schwerer wohnortnah einen berufsspezifischen Berufsschulunterricht anzubieten. Hier gibt es Unterschiede je nach Bundesland oder Kommune. Welche Strategien haben sich Ihres Erachtens hier als erfolgversprechend her­auskristallisiert?

 

Schwierigkeiten in der wohnortnahen Beschulung haben vor allem die Flächenländer und häufig ist dies auch eine Frage der Infrastruktur. Dies betrifft zum Beispiel den öffentlichen Nahverkehr. Dezentraler Unterricht kann in manchen Berufen und Regionen eine Lösung sein, allerdings müsste dies mit klaren, einheitlichen Regelungen zur Finanzierung und Angeboten zur Unterbringung am Berufsschulort verbunden sein. Wohnortferne Beschulung verspricht insbesondere dann einen Mehrwert, wenn umfangreiche technische Ausstattung der Schule für einen hochwertigen Unterricht oder sehr spezialisierte Qualifizierungsbedarfe vorliegen, die in der Region auf Grund der geringen Auszubildendenzahlen nicht gedeckt werden können. Die bessere finanzielle Ausstattung von Berufsschulen, die eine Beschulung auch unterhalb des vorgesehenen Klassenteilers ermöglicht, ist eine weitere Lösungsmöglichkeit, die geprüft werden kann.

           
Welche Faktoren sind Ihres Erachtens für die wohnortbezogene regionale Beschulung entscheidend?

 

Berufsbilder im dualen System werden vor allem nach betrieblichen Notwendigkeiten definiert. Auch die Bedarfserhebung für eine Neuordnung folgt der betrieblichen Logik. Das gilt im internationalen Vergleich als eine Stärke des Systems. Es ist jedoch notwendig, immer auch den schulischen Teil mitzudenken und Wechselwirkungen zu prüfen. So ist auch der Wunsch der Kultusministerkonferenz - KMK - nach einer geringeren Anzahl von Berufen und einer stärkeren Berücksichtigung von Berufsgruppen zu verstehen. Wünschenswert wäre sicherlich eine parallele und aufeinander abgestimmte Weiterentwicklung bestehender Berufsbilder, um Gemeinsamkeiten im Hinblick auf die Beschulung von Anfang an in den Lernfeldern zu verankern und so die gemeinsame Beschulung affiner Berufe zu erleichtern.

 

Die KMK hat sich auch vor dem Hintergrund der beschriebenen demografischen Entwicklung für die Beibehaltung des Fachklassenprinzips entschieden. Was sind aus Ihrer Sicht die besonderen Vorteile des Fachklassenprinzips und was sind die beson­deren aktuellen und künftigen schulorganisatorischen Herausforderungen dieses Prinzips?

 

Diese Entscheidung ist zu begrüßen, da sich eine Beschulung nach dem Lernfeldkonzept in spezifischen Fachklassen wesentlich einfacher realisieren lässt. Allerdings wird es immer von der regionalen Infrastruktur und auch von den Finanzierungsmöglichkeiten z. B. für Klassenstärken unterhalb des vorgesehenen Klassenteilers abhängen, ob sich dies auch wohnortnah realisieren lässt.

 

Sie haben in Ihrer Analyse u. a. darauf hingewiesen, dass die KMK Vorgaben zur Beschulung macht, womit offenbar versucht werden soll, die unterschiedliche Wirt­schaftsstruktur der Regionen ebenso einzufangen, wie sie Auswirkungen auf die länder­übergreifende Beschulung haben kann. Welches sind die Ihres Erachtens wichtigsten Vor­gaben und wo sehen Sie ggf. Stärken und Schwächen dieser Vorgaben?

 

Bundesweite Standards für den Berufsschulunterricht sind zu begrüßen, weil sie Vergleichbarkeit und Qualität der dualen Ausbildung stärken. Die wichtigste Vorgabe liegt sicherlich in der Verbindlichkeit der bundesweiten Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht. Daneben geben auch die Empfehlungen für die berufsübergreifende Beschulung oder auch die sogenannte "Splitterberufsliste", die aus der "Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler/Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender" hervorgegangen ist und jährlich aktualisiert wird, sinnvolle Orientierungspunkte für die Organisation des Berufsschulunterrichts. Manches lässt sich jedoch auch besser vor Ort regeln. Anders als in anderen Bildungsgängen, muss sich das Angebot der Teilzeitberufsschule an den Bedürfnissen der Betriebe vor Ort orientieren, da nur dort ein Bildungsgang zu Stande kommt, wo Betriebe Ausbildungsverträge auf der Grundlage eines Ausbildungsberufs abschließen. Dies richtet sich nach einer ganz anderen Logik als beispielsweise die Einrichtung eines Studiengangs an einer Hochschule. Hier bedarf es in besonderem Maße der Lernortkooperation im Sinne eines Austauschs der verschiedenen Akteure also der Berufsschulen, der Schulaufsicht, der Schulträger, der Betriebe und der Kammerorganisationen, um vorausschauend und bedarfsgerecht planen zu können. Dies betrifft z. B. die zukünftige Bedarfserschließung, notwendige Ausstattung oder wechselseitige Nutzung der vorhandenen Infrastruktur für die Aus- und Weiterbildung, die Abwägung zumutbarer Schulwege oder der Vor- und Nachteile von Blockunterricht für bestimmte Berufe.

 

Der Lernort Berufsschule stand immer schon im Entwicklungszusammenhang des dualen Systems der Berufsausbildung vor unterschiedlichen Herausforderungen, die auch der wirtschaftlichen Entwicklung im Zeitlauf geschuldet waren. Nach Ihren Erörterungen hat die Komplexität der Anforderungen an den Lernort Berufsschule zugenommen und Ih­res Erachtens bedarf es eines multiperspektivischen Blicks, um einer zutreffenden Situa­tionsanalyse gerecht zu werden. Was meinen Sie damit bitte?

 

Technologischer und gesellschaftlicher Wandel vollziehen sich in immer kürzeren Zyklen und konfrontieren die Berufsschulen mit einer Vielzahl von Anforderungen. Auszubildende bringen einen viel bunteren kulturellen Background mit. Sie sind vom Alter, von der Herkunft und von ihrer Vorbildung her sehr unterschiedlich. Schulen stehen in der Herausforderung, anspruchsvolle gesellschaftliche Aufgaben wie die Integration von Flüchtlingen und die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu schultern. Gleichzeitig stehen sie viel stärker im Wettbewerb, als es früher der Fall war. Betrachtet man Berufsschule lediglich als Dienstleister für die betriebliche Ausbildung greift das zu kurz. Man muss Berufsschule immer im Kontext des gesamten Bildungssystems begreifen und sich des Spannungsfeldes bewusst sein, dem die Teilzeitberufsschule zwischen Beschäftigungs- und Bildungssystem ausgesetzt ist. Man kann z. B. die Herausforderungen der wohnortnahen Beschulung nicht ohne die Ordnungslogik des föderalistischen Bildungssystems verstehen und der damit verbundenen unterschiedlichen Regelungen zu z. B. Klassenstärken, Finanzierung, Lehrerbildung. Lösungen werden sich eventuell aber eher auf regionaler Ebene finden lassen, sei es durch eine intensive Kooperation zwischen Schulen, Schulträgern und Kammern oder einer abgestimmten Beratung und zukunftsorientierte Planung zum notwendigen Ausbildungsportfolio in einer Region. Hier muss Berufsschule viel stärker unter der Perspektive der Wirtschaftsförderung in den Blick genommen werden.

 

Die IG Metall setzt sich in ihren Vorschlägen zu 'Berufsschulen mit Zukunft' für die Aufhebung des sog. Kooperationsverbots für den gesamten Bil­dungsbereich, d. h. auch für die berufsbildenden Schulen ein. Sie verspricht sich davon u.a. eine nachhaltige Unterstützung von Ländern und kommunalen Schulträ­gern. Außerdem fordert sie angesichts der Digitalisierung von Arbeit und Bildung eine Reform der Lehreraus- und -weiterbildung zur Stärkung der Lernbegleit- und Medienkompetenz und dazu einen Dialog von KMK, HRK und Sozialpartnern für einen neuen Ausbildungsrahmen von Berufsschullehrern. Teilen Sie diese Forderungen?

 

Auch unabhängig davon, ob dies politisch realisiert werden kann, sehe ich einige Stellschrauben durch die eine Verbesserung des Status Quo gelingen könnte. So könnten z. B. im Rahmen der Forschungsförderung des Bundes und der Länder die fachdidaktischen Lehrstühle der Universitäten oder auch Weiterbildungsinstitute für Lehrerbildung bei der Erarbeitung von Lehr-Lernszenarien für den Berufsschulunterricht unterstützt werden, bei denen besonders die Binnendifferenzierung oder auch Blended Learning Konzepte für berufsspezifischen oder auch berufsgruppenbezogenen Unterricht im Mittelpunkt stehen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Themen Digitalisierung, Integration und Inklusion gelegt werden. Weiter können vorhandene Netzwerkaktivitäten in den Regionen im Hinblick auf die oben genannten Aspekte der Lernortkooperation intensiviert werden.

 

 

 

...zum Weiterlesen:                M. Hackel/C. Junggeburth/A. Milolaza/M. Reymers/M. Zöller/T. Schaal (Projektsachbearbeitung), Berufsschule im dualen System - Daten, Strukturen, Konzepte (Abschlussbericht), Bonn (BIBB), Januar 2017.

 

IG Metall Vorstand Ressort Bildungs- und Qualifizierungspolitik, Berufsschulen mit Zukunft: In­vestieren - Qualifizieren - Erneuern, Neun Forderungen der IG Metall, Frankfurt am Main, Juli 2017.

 

Wer ist Monika Hackel?         Frau Dr. Monika Hackel ist Abteilungsleiterin der Abteilung: Struktur und Ordnung der Berufsbildung Stabsstelle: Berufliche Bildung behinderter Men­schen im Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (BIBB). Ihre Forschungsthemen und Ar­beitsschwerpunkte sind insbesondere die Durchlässigkeit in der beruflichen Aus- und Wei­terbildung, die Qualifikationsforschung, Innovation in der beruflichen Bildung und kultur­historische Tätigkeitstheorie (CHAT) sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Unter­nehmen

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