Mindestausbildungsvergütung
Azubis: Mindestens 635 Euro im ersten Lehrjahr
80 Prozent vom Durchschnitt
"Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern": Das haben CDU, CSU und SPD beschlossen und in der Koalitionsvereinbarung festgehalten. Der DGB begrüßt dieses Vorhaben - und fordert eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres.
Wenn man die Zahlen des Jahres 2017 zugrunde legt, bedeutet das: Auszubildende erhalten im ersten Lehrjahr 635 Euro, im zweiten Lehrjahr 696 Euro, im dritten Lehrjahr 768 Euro und im vierten Lehrjahr 796 Euro.
Mehr Geld für viele
Aktuell gibt es eine Vielzahl von Ausbildungsberufen, in denen die Bezahlung deutlich schlechter ist. Angehende Fleischer/innen etwa erhalten im ersten Lehrjahr aktuell gerade einmal 303 Euro. Bei Friseuren/Friseurinnen sind es 406 Euro, bei Hotelkaufleuten 585 Euro. Insgesamt würden Schätzungen zufolge rund 162.000 Jugendliche von der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung profitieren und zum Teil deutlich mehr Geld bekommen als bisher.
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"Ein wirksames Instrument gegen Ausbildungsabbrüche"
Außerdem hätten sie bessere Chancen, ihre Ausbildung auch zu Ende zu bringen. "Dort wo die Vergütung besonders niedrig ist, sind die Abbrecherquoten extrem hoch", sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Im Friseurhandwerk starten pro Jahr im Schnitt etwas mehr als 10.000 Jugendliche ihre Ausbildung, aber nur gut 5.000 Azubis halten bis zur Prüfung durch. Viele steigen vorher aus, da sie mit der kargen Vergütung nicht über die Runden kommen. Damit ist weder Betrieben noch Jugendlichen geholfen. Eine Mindestvergütung für Azubis ist ein wirksames Instrument gegen Ausbildungsabbrüche."
Wertschätzung nicht nur auf dem Papier
Außerdem mache sie die Berufsbildung generell attraktiver, so Hannack: "Wir kämpfen seit Jahren für mehr Wertschätzung der dualen Ausbildung. Diese Wertschätzung darf sich aber nicht in Hochglanz-Imagekampagnen erschöpfen, die Jugendlichen müssen das auch spüren. Die Betriebe müssen ihrer Ausbildung ein Mindestmaß an Wertschätzung geben. Azubis sind kommende Fachkräfte, und nicht billige Arbeitskräfte."
DGB-Eckpunkte für eine Mindestausbildungsvergütung (PDF, 274 kB)