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Neues Berufsprofil!
Informationen zur novellierten Berufsausbildung zum/zur Verfahrenstechnologen/in
18.04.2018 Ι
In der aktuellen Ausgabe von "Materialien zur Berufsbildungspraxis" werden Ausbilder, Betriebsräte, Jugendvertretungen und Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse über die Neuordnung eines Berufes aus der Hütten- und Stahlindustrie informiert.
Die Neuordnungsarbeit erfolgte im Jahr 2017, der Beruf wurde umbenannt (alt: Verfahrensmechaniker/in in der Hütten- und Halbzeugindustrie) und die Ergebnisse nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für die IG Metall waren vier betriebliche Sachverständige und vier stellvertretende Sachverständige im Verfahren eingebunden. Die Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft - alle ab August 2018 beginnenden Ausbildungsverträge werden auf der Grundlage dieser überarbeiteten Verordnung geschlossen.
Ansprechpartner der IG Metall
Kollege Frank Gerdes
Ressort Bildungs- und Qualifizierungspolitik
Email: frank.gerdes@igmetall.de
- Materialien für die Berufsbildungspraxis Nr.: 2/2018 PDF (113 KB)
- Ausbildungsverordnung PDF (141 KB)
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