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Ausstattungsinitiative für Schulen

DigitalPakt Schule soll nun endlich kommen

05.06.2018 Ι Im Mai 2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 104c Grundgesetz (GG) sowie drei weiteren Artikeln des Grundgesetzes beschlossen, um den DigitalPakt Schule zwischen Bund und Ländern zu ermöglichen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen vom Bund fünf Milliarden Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben. Doch bevor es an die Umsetzung geht sind noch einige Hürden zu nehmen.

Die Grundgesetzänderung muss Inkrafttreten, das Haushaltsgesetz für 2019 muss verabschiedet sein und eine Bund-Länder-Vereinbarung muss geschlossen werden. Aus Berufsbildungssicht wird abzuwarten sein, wie groß der Anteil der Fördermittel für die beruflichen Schulen ausfallen wird. Insgesamt sind die Mittel des DigitalPakt knapp bemessen und berücksichtigen nicht den Investitionsstau an der Schulinfrastruktur, die KfW schätzt diesen mit einen Finanzvolumen von rund 34 Milliarden Euro ein. Auch die erheblichen Nachwuchsprobleme für das Lehramt an beruflichen Schulen, insbesondere im technischen Bereich, werden damit nicht hinreichend gelöst. "Dennoch es ist ein erster wichtiger Schritt", sagt IG Metall Bildungsexperte Thomas Ressel.

 

Die Förderung im Rahmen des DigitalPakts Schule habe zum Ziel, die Einrichtung digitaler Infrastrukturen zu unterstützen, die von jeder einzelnen Schule in einem pädagogisch begründeten Medienentwicklungskonzept formuliert werden. Dementsprechend gebe es keine bundesweit einheitlich definierten Mindestkonfigurationen. Nach dem Verständnis der Bundesregierung sollten die Infrastrukturmerkmale, die durch den Digitalpakt beantragt werden insoweit entwicklungsfähig sein, dass perspektivisch auch ein Gigabit-Anschluss des Schulgeländes durch eine leistungsfähige Schulhausverkabelung uneingeschränkt genutzt werden kann und eine Interoperabilität möglich werde. Eine mögliche Ausdifferenzierung dieses Grundsatzes sei der von Bund und Ländern abzuschließenden Vereinbarung zur Umsetzung des DigitalPakts Schule vorbehalten. Unterzeichnen könnten Bund und Länder eine Vereinbarung zum Digital-Pakt Schule nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung und des Haushaltsgesetzes für 2019.

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