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Bundestag

Einsetzung eines Nationalen Bildungsrates

Chance für eine übergreifende Bildungsstrategie nutzen

06.06.2018 Ι Erstmals seit 1975 beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Nationalen Bildungsrat wieder ein Gremium zu schaffen, das in der Lage ist, eine gemeinsame Bildungsstrategie zu entwickeln. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es dafür allerdings wichtig, alle Bildungsbereiche im Blick zu haben und auch die Sozialparteien zu beteiligen. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates ist Gegenstand gegenwärtig laufender und anstehender regierungsinterner Beratungen mit den Ländern, wobei Vereinbarungen mit den Ländern noch nicht getroffen sind.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2357) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2081). Die Abgeordneten hatten gefragt, wie weit die Planungen zur Einsetzung eines Nationalen Bildungsrates sind und mit welchen Instanzen und Institutionen die Bundesregierung auf welcher Ebene bereits Gespräche geführt hat. Die Fraktion hatte daran erinnert, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD die Schaffung eines Nationalen Bildungsrates verabredet worden sei.

 

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte im März 2018 beschlossen, ein ländergemeinsames Konzept für den Nationalen Bildungsrat als Verhandlungsgrundlage mit der Bundesregierung zu erarbeiten. Die Einrichtung des Nationalen Bildungsrates soll dem Koalitionsvertrag gemäß nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates erfolgen. Fragen der Mandatierung und Zusammensetzung des Nationalen Bildungsrates seien Gegenstand der Gespräche mit den Ländern. Über die Zusammensetzung des Nationalen Bildungsrates würden Bund und Länder gemeinsam entscheiden.

 

Laut Bundesregierung soll der Nationale Bildungsrat auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen. Er soll dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen. Die Bildungsangebote sollen so gestaltet sein, dass sie eine Förderung über die ganze Bildungsbiographie hinweg möglich machen. Eine Konkretisierung dieser Zielsetzungen sowie die Beziehung zur Kultusministerkonferenz der Länder KMK sei Gegenstand laufender beziehungsweise anstehender regierungsinterner Beratungen und Gespräche mit den Ländern.

 

Derzeit berate die KMK über einen Themenkatalog und einen Entwurf für weitergehende Vereinbarungen der Länder zu grundsätzlichen Fragen der Bildungspolitik. Im Rahmen dieser länderinternen Überlegungen werde auch die Option für einen Staatsvertrag geprüft, um die länderübergreifende Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, die Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens zu verbessern und Mobilitätshindernisse abzubauen.

 

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