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Ressort Bildungs- und Qualifizierungspolitik

Information zur Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe

20.06.2018 Ι In der aktuellen Ausgabe von "Materialien zur Berufsbildungspraxis" werden Ausbilder, Betriebsräte, Jugendvertretungen und Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse über die Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe informiert.

Zum Sachverhalt

Die Neuordnungsarbeit in den Berufen erfolgte Ende 2017, es wurden folgende Änderungen hinsichtlich der Herausforderungen von Digitalisierung und Industrie 4.0. vorgenommen:

  • Einfügen einer neuen integrativen Berufsbildposition,
  • Ergänzungen in den Ausbildungsrahmenplänen,
  • Aufnahme von Zusatzqualifikationen (ZQs) und die
  • Anpassung der Abschlussprüfung Teil 2.

 

Die Ergebnisse wurden am 13.06.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für die IG Metall waren viele betriebliche Sachverständige und stellvertretende Sachverständige im Verfahren eingebunden. Ab 01. August 2018 gelten die neuen Ausbildungsordnungen für alle neuen Ausbildungsverträge in den novellierten Berufen. Die Zusatzqualifikationen können ab August auch für alle bestehenden Ausbildungsverträge in den Berufen genutzt werden. Die Ausbildungsverordnungen von folgenden industriellen Metall- und Elektroberufen wurden angepasst:

  • Mechatroniker/in,
  • Anlagenmechaniker/in,
  • Industriemechaniker/in,
  • Konstruktionsmechaniker/in,
  • Werkzeugmechaniker/in,
  • Zerspanungsmechaniker/in,
  • Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
  • Elektroniker/in für Betriebstechnik,
  • Elektroniker/in für Automatisierungstechnik,
  • Elektroniker/in für Geräte und Systeme und der Beruf
  • Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik.

 

Die Ausbildungsordnungen enthalten folgende Neuerungen:

  1. Erweiterung des Ausbildungsrahmenplans um eine neue integrative Berufsbildposition "Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit". Die in dieser Berufsbildposition beschrieben Inhalte sind zwingend in der Ausbildung zu vermitteln.

 

  1. Weitere Industrie-4.0 spezifische Ergänzungen des betrieblichen Ausbildungsrahmenplans und der schulischen Rahmenlehrpläne. Diese sind ebenso Mindeststandard der zukünftigen Berufsausbildung.

 

  1. Sieben Zusatzqualifikationen zu Themen der Digitalisierung als Optionen für die Betriebe und ihre Auszubildenden. Diese gliedern sich inhaltlich auf die Berufe wie folgt auf:

Metallberufe

Elektroberufe

Mechatroniker/in

Prozessintegration

Programmierung

Programmierung

Systemintegration

IT-Sicherheit

IT-Sicherheit

IT-gestützte Anlagenänderung

Digitale Vernetzung

Digitale Vernetzung

Additive Fertigungsverfahren (3-D-Druck)

 

Additive Fertigungsverfahren (3-D-Druck)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit den Zusatzqualifikationen werden die zentralen Qualifizierungsschwerpunkte für Industrie 4.0 in den Bereichen Metall, Elektro und Mechatronik abgebildet. Sie sind eine Antwort auf die betriebsspezifischen und auch unterschiedlich verändernden Berufsanforderungen. Betriebsräte und Ausbilder*innen müssen klären, welche Zusatzqualifikationen für eine bedarfsgerechte Qualifizierung im Rahmen der Berufsausbildung genutzt werden.

 

Die Zusatzqualifikationen sind auch für die betriebliche Weiterbildung der vorhandenen Fachkräfte anwendbar. Betriebsräte sollten diesen Aspekt im Rahmen ihrer Mitbestimmung aufgreifen.

 

  1. Mit der Anpassung der Ausbildungsordnung ändert sich auch die Prüfung. In der Verordnung wurden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung die neuen Ausbildungsinhalte aufgenommen. Insbesondere in den schriftlichen Prüfungen werden ab 2021 Aufgaben bezüglich der neuen Ausbildungsinhalte integriert.

 

Einordnung und Bewertung

 

Die vorliegenden inhaltlichen Veränderungen betreffen sowohl fachliche als auch personale und soziale Kompetenzen. Die neuen verpflichtenden Inhalte sind aktuell dazu geeignet, Ausbildung und Facharbeit zukunftsgerecht zu gestalten und neue Standards zu setzen. Die Freiwilligkeit der Zusatzqualifikationen wurde von den Sachverständigen als Übergangslösung befürwortet. Der Durchdringungsgrad der "Digitalisierung" in den Betrieben ist noch sehr unterschiedlich und in Teilen sehr gering.

Die Zusatzqualifikationen eignen sich auch zur Anpassung der Qualifikation von vorhandenen Fachkräften in den Betrieben. Der Betriebsrat sollte im Rahmen seiner Mitbestimmungsmöglichkeiten klären, welche ZQs für die betriebliche Qualifizierung bedeutend sind, den Zugang von Auszubildenden sichern und den Einsatz in der betrieblichen Weiterbildung in den Blick nehmen.

Die Sozialpartner Gesamtmetall, VDMA, ZVEI und IG Metall haben sich außerdem darauf verständigt jährlich den möglichen weiteren Veränderungsbedarf zu prüfen. Dabei wird auch eine mögliche Überführung der Zusatzqualifikationen in Regelausbildungsinhalte Gegenstand sein.

 

Anlagen:


Im August folgen noch betriebliche Umsetzungshilfen des Bundesinstituts für Berufsbildung in den jeweiligen Berufen, mit konkreten betrieblichen Umsetzungsbeispielen. Diese werden auch hier an der Stelle veröffentlicht!

Ansprechpartner: Frank Gerdes

 

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