Statistisches Bundesamt: 165.000 Menschen durch das Aufstiegs-BAföG gefördert
Das Aufstiegs-BAföG muss weiter ausgebaut werden
2016 erfolgte die letzte Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Aus dem bewährten "Meister-BAföG" wurde das moderne Aufstiegs-BAföG. Ziel war es, den Aufstieg in der beruflichen Bildung etwa zum Meister mit modernisierten Förderstrukturen, höheren Fördersätzen und Zuschussanteilen attraktiver zu machen, die Zielgruppen noch besser zu erschließen und die Trendumkehr bei den zurückgehenden Förderzahlen zu schaffen.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek betonte: "Die Weiterbildung im dualen System ist mir ein Herzensanliegen. Möglichst viele junge Menschen sollen wissen, dass sich die berufliche Weiterbildung lohnt. Die positiven Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen: Das Aufstiegs-BAföG ist das größte berufliche Karriereprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ich freue mich, dass 165.000 Menschen gefördert wurden. Die klare Botschaft ist: Mut zum Aufstieg in der beruflichen Bildung lohnt sich. Fortbildungen wie der "Meister" zahlen sich vielfach aus. Mit dem Aufstiegs-BAföG stärken wir dabei allen Geförderten den Rücken. Das Förderprogramm steht stellvertretend für die vielfältigen Möglichkeiten in der beruflichen Bildung. Ich bin überzeugt vom Aufstiegs-BAföG und will es in dieser Legislaturperiode mit 350 Millionen Euro weiter ausbauen!"
Das AFBG wurde im Jahr 1996 eingeführt. Seitdem wurden bis Ende des Jahres 2017 mehr als 2,2 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 8,6 Milliarden Euro ermöglicht.
Mit dem AFBG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher- und Technikerschulen, insgesamt mehr als 700 gleichwertige Fortbildungen. Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).