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BBiG-Reform: Bessere Bildung. Bessere Chancen.

Vorschläge der Bildungsministerin vollkommen unzureichend

09.11.2018 Ι Beim Tag der Berufsbildung des DGB verkündete Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erste Eckpunkte zur Reform des Berufsbildungsgesetz (BBiG). Für Aufregung sorgt vor allem der Karliczek-Vorschlag die Mindestausbildungsvergütung am Schüler-BaföG zu orientieren. "Die Vorschläge der Ministerin sind vollkommen unzureichend. Insbesondere eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 504 Euro, die am Schüler BAföG orientiert ist, ist absolut unakzeptabel und bleibt weit hinter den durchschnittlichen tariflichen Vergütungen im IG Metall-Bereich zurück. Die betrieblichen Realitäten bilden sich im Vorschlag nicht ab, es ist zu befürchten das die Vergütungen in den nicht tarifgebundenen Betrieben unter Druck geraten," sagt IG Metall-Bildungsexperte Thomas Ressel.

Auf der Web-Seite des BMBF heißt es: "Eine bundesweit einheitliche Mindestvergütung für alle BBiG-Auszubildenden soll einen sozialen Mindeststandard sichern und so die Attraktivität der beruflichen Bildung erhöhen." Und weiter, " Eine solche Mindestvergütung stärkt die verfassungsrechtlich verbürgte Tarifautonomie. Jenseits der mit der Mindestvergütung festgeschriebenen Untergrenze bleibt es weiterhin die bedeutsame Rolle der Tarifparteien, unter Berücksichtigung der regionalen und Branchenunterschiede, die Vergütung für die Auszubildenden am Markt zu vereinbaren."

 

Die Gewerkschaften fordern eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres. Wichtig ist auch, dass der Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes gewahrt bleibt, eine angemessene Ausbildungsvergütung muss mindestens 80 Prozent der jeweiligen tariflichen Vergütung entsprechen. "Aus dem Vorschlag der Bildungsministerin geht das nicht hervor, es drohe so eine erhebliche Absenkung der Vergütung für Auszubildende. Da müssen wir uns die genaue Formulierung später anschauen", meint Ressel.

 

Keine Qualitätssicherung dafür neue Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung

"Kernstück der BBiG-Novelle sind die einheitlichen Abschlussbezeichnungen Berufsspezialist/in, Berufsbachelor und Berufsmaster," schreibt das BMBF. Die Bezeichnungen sind ein Versuch den bestehenden Wildwuchs an Bezeichnungen einzudämmen und eine Markenbildung voranzubringen. Problem ist allerdings, es gibt keine Abstimmung hierzu in den Branchen, ob diese Bezeichnungen auf Akzeptanz stoßen werden. Sie werden einfach vorgegeben.

 

Auf der Strecke bleibt dafür die wichtige IG Metall-Forderung für einen Qualitätsrahmen für Fortbildung. Bildungsexperte Ressel meint: "Die bisher unverbindlichen  Fortbildungsrahmenpläne müssen endlich im BBiG verankert werden. Die Fortbildungsrahmenüpläne würden so Teilnehmern und Fortbildungseinrichtungen eine wichtige Orientierung geben."

 

Die Anrechnung 2-Jähriger Ausbildungen soll ausgebaut werden

Statt sich klar für eine qualifizierte mindestens dreijährige Berufsausbildung auszusprechen, will das BMBF das sogenannte Anrechnungsmodell im BBiG ausbauen. Zum bisher nicht in der Praxis angewendeten echten Stufenausbildungsmodell äußert sich das Ministerium nicht. Unter dem Deckmantel der Durchlässigkeit schreibt das BMBF: "Die Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung soll gestärkt werden durch vereinfachte Voraussetzungen des BBiG für die Anrechenbarkeit der Ausbildungsdauer bei "gestuften" Ausbildungen, bei denen zweijährige Ausbildungsberufe in drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen fortgesetzt werden, sowie die Einführung neuer Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Prüfungsleistungen bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen."

 

Es ist zu befürchten, dass damit die Tür geöffnet wird, für Modelle wie sie beispielsweise vom DIHK gefordert werden. Das DIHK-Modell Dual mit Wahl sieht zweijährige Abschlüsse und folgend drei/dreieinhalbjährige Abschlüsse jeweils mit Wahlqualifikationen vor. Der Durchstieg zu einen qualifizierten und besser bezahlten Berufsabschluss ist dann für viele Azubis vom Arbeitgeber abhängig. Heute gelingt bereits nur rund ein Viertel der zweijährig Ausgebildeten ein Durchstieg. Die IG Metall fordert die Anrechnungsregelung im BBiG zu streichen und dafür die echte Stufenausbildung klar zu definieren, mit einem verbindlichen Durchstiegsrecht für Azubis. "In der Arbeitswelt werden qualifizierte Fachkräfte gebraucht, einfache Arbeitsplätze werden immer weniger. Wir brauchen dafür gute qualifizierte Ausbildung und nicht Schmalspurausbildung," sagt Ressel.

 

Prüfungswesen: Kein Wort zu Verbesserungen für das Ehrenamt

Das BMBF schreibt zum Prüfungswesen: "Die Rahmenbedingungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sollen ebenso wie die Gewinnung, die Attraktivität und die Einsatzmöglichkeiten von ehrenamtlichen Prüfern und Prüferinnen durch Flexibilisierung verbessert werden. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Prüfungsausschuss die Abnahme von Prüfungsleistungen an eine Prüferdelegation überträgt, bei der er auch auf weitere Prüfende zurückgreifen kann. Dies betrifft etwa Stationen einer Stationenprüfung. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird weiterhin vom Prüfungsausschuss festgestellt."

 

Kein Wort zum drängenden Problem der bezahlten Freistellung von Prüfer/innen. "Viele Prüfer/innen wenden Urlaub für Prüfungen auf und verzichten auf Einkommen. Das ist nicht akzeptabel", sagt Ressel. Die IG Metall fordert eine bezahlte Freistellungsreglung für Prüfer/innen im BBiG.

 

Beim beschriebenen Delegationsprinzip ist nicht klar, ob die Mitbestimmung im Prüfungswesen gewahrt bleibt. Wenn die Aussage zutrifft, dass das "Gesamtergebnis der Abschlussprüfung . weiterhin vom Prüfungsausschuss festgestellt" wird, dann muss der Prüfungsausschuss auch die Ergebnisse der delegierten Bewertungen prüfen und ändern können. Ansonsten wird dem Prüfungsausschuss die letztendliche Feststellung entzogen.

 

Vielen wichtige Fragen, beispielsweise zu Verbesserungen für das Ausbildungspersonal oder zum Dualen Studium werden vom BMBF gar nicht benannt. Die IG Metall hat hierzu klare Vorschläge. Nachzulesen sind unsere Vorschläge in der Broschüre BESSERE BILDUNG. BESSERE CHANCEN. REFORM DES BERUFSBILDUNGSGESETZES.

 

Fahrplan für das neue BBiG

Bis Ende 2018 möchte das Bundesbildungsministerium einen Entwurf für die Novelle des BBiG veröffentlichen. Der Kabinettbeschluss soll im Januar 2019 erfolgen. Die BBiG-Änderungen sollen entsprechend dem Koalitionsvertrag zum 01.01.2020 in Kraft treten.

 

 

 

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