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Neuordnung Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker*in
Neue Fachrichtung im Traditionsberuf
19.10.2023 Ι
Mit der neuen Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik kommt ein weiteres Tätigkeitsfeld zum Traditionsberuf. Ziel der Neuordnung des Ausbildungsberufes Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker*in war es, die Ausbildung an die aktuellen technologischen Entwicklungen anzupassen und eine neue Fachrichtung für die Herstellung von Caravans und Reisemobilen zu schaffen.
Die Neuordnung umfasst folgende Änderungen:
- Anpassung der Ausbildungsinhalte an neue Technologien;
- Einführung einer neuen Fachrichtung für Caravan- und Reisemobiltechnik;
- Beibehaltung der Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren;
- Fortführung des Modells der gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung;
- Inhalte der für eine qualifizierte Tätigkeit notwendigen Sachkundenachweise wurden in die Ausbildungsordnung aufgenommen.
Durch die Anpassung der Ausbildungsordnung sollen die Auszubildenden in den Bereichen Karosserieinstandhaltung,-bau und Caravan- und Reisemobiltechnik zu qualifizierten Fachkräften ausgebildet werden.
- Materialien für die Berufsbildungspraxis 2023/01 PDF (142 KB)
- Verordnung Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in PDF (723 KB)
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