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Neuordnung der Kaufleute für Büromanagement

Update und Verstetigung eines Erfolgsmodells

12.03.2025 Ι 2024 haben sich 22.245 junge Menschen für diesen Ausbildungsberuf entschieden. Er ist damit erneut auf Platz zwei der beliebtesten Berufe in Deutschland und auf Platz eins bei den weiblichen Auszubildenden.

10 Jahre durfte der Ausbildungsberuf beweisen, wie attraktiv er ist. Was die wenigsten wussten: Es handelte sich um eine Erprobungsverordnung. Deren Ziel bestand darin, herauszufinden, ob die gestreckte Abschlussprüfung die geeignete Prüfungsform darstellt. Zudem sollten die Struktur, der Inhalt und die Gewichtung der beiden Prüfungsteile sowie die Durchführung und Bewertung der Zusatzqualifikationen getestet werden. 


2021 hat das Bundesinstitut für Berufsbildung die Anwendung der Erprobungsverordnung evaluiert und aufgezeigt, dass sie bei einer Mehrheit der Beteiligten auf große Akzeptanz stößt. Gefragt wurden unter anderem Auszubildende, Ausbilder*innen, Prüfer*innen und die Experten der Gewerkschaften.  


2023 haben sich die Sozialpartner zu einer Verstetigung der Erprobungsverordnung entschlossen. Dabei sollte möglichst wenig an der guten Praxis verändert werden. Ganz ohne Anpassungen am Verordnungstext ging es jedoch nicht. Die Standardberufsbildpositionen wurden integriert und der Rechtstext an neue Vorgaben angepasst. Da die Ausbildung auch im öffentlichen Dienst eine große Rolle spielt, hat man dessen Belange sprachlich stärker berücksichtigt. 


Für die Ausbildungspraxis ändert sich wenig! 


Was sich zum 01. August 2025 verändert, zeigen wir Euch tabellarisch auf. 

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