IG Metall
„WAP” das Berufsbildungsportal
WAP - Springe direkt:
Inhalt
     
DGB

BBA-Info | Handreichung für die Arbeit in den Berufsbildungsausschüssen

Anpassung des Ausbildungsvertragsmusters

05.06.2025 Ι Das Berufsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz ist in der Umsetzung und seit 01.01.2025 vollständig in Kraft. Nun ist es an der Zeit, die neuen Regelungen anzuwenden und sie wirksam in der Alltagspraxis der Berufsbildung zu verankern.

 

Digitale Vertragsabfassung

Ausbildungs- und Umschulungsverträge können nun auch elektronisch abgefasst werden. Die inhaltlichen Vorgaben für die Abfassung von Ausbildungs- und Umschulungsverträgen sind in § 11 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und haben sich nicht geändert. Der DGB informiert darüber und gibt Hinweise wie in den Berufsbildungsausschüssen damit umgegangen werden sollte.

 

Vorgaben für die elektronische Abfassung der Vertragsniederschrift

  • Ausbildungsbetriebe haben Auszubildenden die Vertragsabfassung unverzüglich auszuhändigen / zu über-mitteln.
  • Die digitale Vertragsabfassung muss gespeichert und ausgedruckt werden können.
  • Ausbildungsbetriebe haben den Empfang der digitalen Vertragsabfassung durch die Auszubildenden nachzuweisen. Auszubildende haben den Empfang zu bestätigen.
  • Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis müssen Betriebe drei Jahre lang aufbewahren.

 

Ausbildungsvertragsmuster angepasst

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat deshalb das Ausbildungsvertragsmuster angepasst. (HA-Empfehlung 115).

 

DGB-Empfehlung für die BBA-Arbeit:

  • Lasst euch von der zuständigen Stelle bestätigen, dass das Ausbildungsvertragsmuster entsprechend der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses übernommen wurde und keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen wurden. Die zuständige Stelle muss bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters den BBA mindestens anhören.
  • Das Thema "digitale Abfassung von Aus- und Umschulungsverträgen" sollte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des BBA genommen werden. Viele zuständige Stellen bieten z. B. Tools zum digitalen Ausbildungsvertrag. Diese Tools sollten im BBA vorgestellt werden. Die zuständige Stelle könnte über bereits vorliegende Erfahrungen berichten.

 

 

 

 

Angemeldete Benutzer können hier ein Kommentar hinterlassen

Bildungspolitik

Links und Zusatzinformationen
DGB Bundesvorstand Ansprechpartner:innen

DGB-Bundesborstand

Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

 

Thomas Giessler

Mario Patuzzi

Sandra Zipter

 

Servicebereich