SPD-Bundestagsfraktion
Ein Jahr vor der Bundestagswahl: SPD markiert neue Berufsbildungspolitik und bricht mit der Regierungsära-Schröder
Jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung garantiert werden. In einem Antrag (17/10116) fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Förderkonzept vorzulegen. Es soll vorsehen, dass alle jungen Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, einen öffentlich geförderten und mit der Praxis verzahnten Ausbildungsplatz erhalten sollen. Dieser Platz soll "mit einer Berufsbildungsgarantie für eine vollqualifizierte Ausbildung verknüpft sein", schreibt die Fraktion.
Gemeinsam mit den Sozialpartnern und dem Bundesinstitut für Berufsbildung sollten die über 300 Ausbildungsberufe zudem in Berufsfamilien zusammengeführt werden. Dadurch soll Intransparenz und Überspezialisierung entgegengewirkt werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Die SPD kritisiert daher, dass die trotz bestehender Finanzkrise guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen "nicht genutzt wurden, um durch das Ausschöpfen aller Ausbildungspotenziale den Fachkräftebedarf von morgen zu sichern".
In Zehn-Punkten wird der Politikwechsel beschrieben. WAP veröffentlicht die Punkte im Orginaltext.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung zu garantieren;
2. ein Förderkonzept vorzulegen, das für alle jungen Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, einen öffentlich geförderten und mit der Praxis verzahnten Ausbildungsplatz vorsieht, der mit einer Berufsausbildungsgarantie für eine vollqualifizierende Ausbildung verknüpft ist;
3. einen Gesetzentwurf für ein Rahmengesetz vorzulegen, das Vereinbarungen der Sozialpartner zur Gründung von Qualifizierungs- bzw. Branchenfonds ermöglicht, die auf tariflicher Basis realisiert werden können (freiwillige Vereinbarungen sollten tarifliche Grundlagen berücksichtigen). Unterstützende Fördermöglichkeiten bestehender Programme im Rahmen der Weiterbildung sollten auch für die Qualifizierungsfonds nutzbar sein;
4. im Rahmen der Neuordnungsverfahren und Modernisierung von Ausbildungsberufen ausschließlich im Konsens mit den beteiligten Akteuren zu verfahren (Konsensprinzip);
5. gemeinsam mit den Sozialpartnern und unter Einbeziehung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung die über 300 Ausbildungsberufe in Berufsfamilien zusammenzuführen, um der Intransparenz und Überspezialisierung entgegenzuwirken;
6. gemeinsam mit den Ländern unverzüglich Vereinbarungen zur Verbesserung des Übergangsmanagements zu erarbeiten; der Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 17. Juni 2011 "Leitlinien zur Verbesserung des Übergangs Schule - Beruf" ist dafür die entscheidende Grundlage. Kein Abschluss ohne Anschluss ist hierbei das Ziel;
7. im Rahmen der Verbesserung des Übergangsmanagements die Einstiegsqualifizierung als zentrales Instrument fortzuführen, deren Inhalte auch zu- künftig an der betrieblichen Ausbildung zu orientieren und ausschließlich zielgruppenadäquat einzusetzen;
8. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte enthält:
- die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) wird gestärkt, indem die bisher geforderte Mitfinanzierung durch Dritte gestrichen wird;
- die Förderung von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 241 SGB III wird erweitert, indem auch Auszubildende unterstützt werden sollen, denen ohne Förderung ein Abbruch ihrer zweiten Berufsausbildung drohen würde und für die diese Förderung für eine erfolgreiche und nachhaltige berufliche Integration erforderlich ist;
9. endlich ein Konzept für die Weiterqualifizierung der rund 1,5 Millionen jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zu entwickeln. Mit der Einrichtung von Qualifizierungsfonds für die Facharbeitermärkte und Branchen soll den Sozialpartnern ein Instrument zur Verfügung gestellt werden, das sie in Eigenregie zur Sicherung und Weiterentwicklung des Fachkräftebedarfs nutzen können;
10. zweijährige Ausbildungen nicht weiter zuzulassen, sondern im Rahmen von Stufenausbildung nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 BBiG die Perspektiven auf eine vollqualifizierende Ausbildung für die betroffenen jungen Menschen zu verbessern.
Weitere fünf Punkte richten sich an die Länder. Sie sollen:
1. dafür Sorge tragen, dass alle Jugendliche eine Ausbildung erhalten. Bei fehlenden betrieblichen Ausbildungen muss gewährleistet werden, dass Jugendliche wie im "Hamburger Modell" eine Ausbildung in berufsbildenden Schulen in Kooperation mit Betrieben absolvieren können;
2. die Möglichkeiten der Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit nach § 7 BBiG im Sinne der Gleichwertigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildung verstärkt nutzen;
3. gemeinsam mit der Bundesregierung umgehend ein Konzept zur Verbesserung des Übergangsmanagements zu erarbeiten und sich dabei den Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 17. Juni 2011 "Leitlinien zur Verbesserung des Übergangs Schule - Beruf" als Grundlage nehmen;
4. alleinerziehenden Frauen und Männer beim Nachholen eines Schul- bzw. Berufsabschlusses - auch in Form einer Teilzeitausbildung - einen Rechtsanspruch auf einen sofortigen Kinderbetreuungsplatz garantieren;
5. die individuelle Berufsorientierung in den Curricula der Schulen und in der Lehreraus- und -fortbildung verankern.