IG Metall
„WAP” das Berufsbildungsportal
WAP - Springe direkt:
Inhalt
     
FRagezeichen_Fotolia_Superstars_for_You_120

Das "Anerkennungsgesetz" - spürbar im Betrieb?

Neues Gesetz - Chance für Migranten?

04.09.2012 Ι Seit dem 1. April diesen Jahres gilt das sog. "Anerkennungsgesetz". Es soll der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt dienen, um den Menschen eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen. Das Gesetz betrifft alle Menschen, die im Ausland ( auch Drittstaaten, also außerhalb EU ) einen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen können, in Deutschland eine dieser Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen.

Auf schriftlichen Antrag bei der jeweils zuständigen Stelle - z. B. IHK oder HwK - wird festgestellt, ob die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen gleichwertig zu unseren inländischen, bundesrechtlich geregelten Berufen sind.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, so ist dem Antragsteller mitzuteilen, welche Qualifikationsdefizite bestehen, die der Gleichwertigkeit entgegenstehen. Er oder sie kann sich durch Weiterbildungsmaßnahmen nachqualifizieren.

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit soll die Chancen erhöhen, eine der eigenen Qualifikation entsprechende Tätigkeit aufzunehmen. Sie dürfte hauptsächlich bei Bewerbungen von großer Bedeutung sein, könnte aber auch eine Rolle bei Eingruppierungsfragen spielen.

Die Schätzungen darüber, wie hoch die Anzahl der Menschen sein wird, die diese Möglichkeit nutzen werden, liegen weit auseinander. Wird es wirklich spürbare Auswirkungen auf die Facharbeitersituation geben? Werden Weiterbildungsmöglichkeiten nachgefragt werden? Betriebsräte können sich unter www.anerkennung-in-deutschland.de näher informieren und Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die ihre Qualifikationen anerkennen lassen wollen.

Wir möchten einschätzen, inwieweit dieses Gesetz schon in den Betrieben "angekommen" ist. Deshalb haben wir in unserem Bildungsnetzwerk HIER eine kleine Umfrage geschaltet. Bitte nutzt sie, beantwortet die Fragen!

 

Angemeldete Benutzer können hier ein Kommentar hinterlassen
Anja Kobelt Ι 10.09.2012
Kosten der Anerkennung
Ich hatte mir letztens die Broschüre der IHK zum Thema besorgt („Mein Beruf – Meine Chance“) und war sehr überrascht, dass das Anerkennungsverfahren bis 600 EUR kosten soll. Für mich wäre interessant, wie sich eine Höhergruppierung im Verhältnis zu den Kosten der Anerkennung verhält. Das Betriebe die Verfahrensgebühren übernehmen würden, zweifle ich an. Und wie es mit einer Finanzierung durch die Arge ausschaut, ist vermutlich noch offen.

Arbeitsmarkt

Links und Zusatzinformationen
Umfrage_Annerkennungsgesetz_RC
Umfragezeitraum:

04.09.2012 - 04.11.2012

Servicebereich