Das "Anerkennungsgesetz" - spürbar im Betrieb?
Neues Gesetz - Chance für Migranten?
Auf schriftlichen Antrag bei der jeweils zuständigen Stelle - z. B. IHK oder HwK - wird festgestellt, ob die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen gleichwertig zu unseren inländischen, bundesrechtlich geregelten Berufen sind.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, so ist dem Antragsteller mitzuteilen, welche Qualifikationsdefizite bestehen, die der Gleichwertigkeit entgegenstehen. Er oder sie kann sich durch Weiterbildungsmaßnahmen nachqualifizieren.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit soll die Chancen erhöhen, eine der eigenen Qualifikation entsprechende Tätigkeit aufzunehmen. Sie dürfte hauptsächlich bei Bewerbungen von großer Bedeutung sein, könnte aber auch eine Rolle bei Eingruppierungsfragen spielen.
Die Schätzungen darüber, wie hoch die Anzahl der Menschen sein wird, die diese Möglichkeit nutzen werden, liegen weit auseinander. Wird es wirklich spürbare Auswirkungen auf die Facharbeitersituation geben? Werden Weiterbildungsmöglichkeiten nachgefragt werden? Betriebsräte können sich unter www.anerkennung-in-deutschland.de näher informieren und Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die ihre Qualifikationen anerkennen lassen wollen.
Wir möchten einschätzen, inwieweit dieses Gesetz schon in den Betrieben "angekommen" ist. Deshalb haben wir in unserem Bildungsnetzwerk HIER eine kleine Umfrage geschaltet. Bitte nutzt sie, beantwortet die Fragen!