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AkA

Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen der IHK Nürnberg

Bereits im Jahr 1974 wurde die AkA als Gemeinschaftseinrichtung der Industrie- und Handelskammern der Bundesländer Bayern und Hessen gegründet. Die Geschäftsführung der AkA liegt bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Stand heute haben sich dem AkA-Verbund die IHKs weiterer acht Bundesländer angeschlossen: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

"Die AkA errichtet Aufgabenerstellungs- und -auswahlausschüsse, führt deren Geschäfte, betreut die Aufgabenerstellung und -auswahl wissenschaftlich, veranlasst den Aufgabendruck sowie die maschinelle Auswertung der Prüfungsaufgaben. Darüber hinaus übernimmt sie bundesweit alle zur Organisation und Abwicklung der Prüfungen notwendigen kammerbezirksübergreifenden Arbeiten."

 

(Quelle: www.ihk-aka.de/wir-ueber-uns)

 

Nach Schätzungen der AkA werden jährlich ca. 130.000 Auszubildende mit von ihr erstellten Abschlussprüfungen konfrontiert. Hierbei basiert die Erstellung der Aufgaben auf ehrenamtlichen Strukturen. Etwa 800 Mitarbeiter/innen in ca. 60 Fachausschüssen übernehmen die Konzeption, Erprobung und Verbesserung der Prüfungsaufgaben.

 

  1. Die Mitglieder eines Fachausschusses müssen vertraut sein mit
    - der Ausbildung
    - den Prüfungen
    - der Tätigkeit in dem Ausbildungsberuf, für den der Fachausschuss zuständig ist.
  2. Sie müssen vertraut sein mit
    - dem Ausbildungsberufsbild
    - dem Ausbildungsrahmenplan
    - den Prüfungsanforderungen
    - dem KMK-Rahmenlehrplan
    - dem Lehrplan des Bundeslandes, in dem sie tätig sind. 
  3. Sie müssen die für den Beruf notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse beherrschen. 
  4. Sie müssen dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer in dem entsprechenden Ausbildungsberuf angehören bzw. sich bereit erklären, in einem Prüfungsausschuss mitzuwirken. 
  5. Sie müssen bereit und in der Lage sein, Prüfungsaufgaben für Zwischen- und Abschlussprüfungen zu erarbeiten. 
  6. Sie müssen bereit und in der Lage sein, regelmäßig an den Sitzungen des Fachausschusses sowie an den Aufgabenerstellerseminaren teilzunehmen.
  7. Sie sollten in der Lage sein, Prüfungsaufgaben zu erproben und zu beurteilen. 
  8. Sie dürfen noch nicht endgültig aus dem Berufsleben ausgeschieden sein. 
  9. Sie dürfen nicht in der kommerziellen Prüfungsvorbereitung tätig sein. 
  10. Sie müssen über die Inhalte der Prüfungsaufgaben und Lösungen sowie über alle weiteren Vorgänge aus dem Fachausschuss, die ihrer Natur nach vertraulich sind, Stillschweigen bewahren und dieser Verpflichtung auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit im Fachausschuss nachkommen. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen.

 

Die IG Metall betreut für folgend Berufe (Berufsgruppen) die Ausschüsse:

(stand 03.04.2024):

 

 

 

FA

AK

StV

SaV

 Automobilkaufmann ordentliches Mitglied

X

 

X

X

 Automobilkaufmann stellvertretendes Mitglied

X

 

X

X

 Fachkraft für Lagerlogistik (Zwischenprüfung)

X

 

X

X

 Industriekaufmann (ZP und AP)

X

 

X

 

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Teil 1 (Informationsverarbeitung)

X

 

X

 

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Teil 2

X

 

X

 

Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

X

 

X

X

 Kaufmann im Groß- und Außenhandel

 

 

 

 

 Wirtschafts- und Sozialkunde

 

 

 

 

 IT-Berufe (Alte AO von 1997)

Informatikkaufmann/-frau,
IT-Systemkaufmann/-frau,
IT-Systemelektroniker/in und Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung
IT-Systemelektroniker/in und Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration

X

 

X

X

IT-Berufe (neue AO 2020) Teil 1 X   X X

IT-Berufe (neue AO 2020) Teil 2

IT-System-Elektroniker
Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/in Systemintegration
Fachinformatiker/in Daten- und Prozessanalyse
Fachinformatiker/in Digitale Vernetzung
Kaufmann/frau für Digitalisierungsmanagement
Kaufmann/frau für Systemmanagement

X   X X

 Personaldienstleistungs­kaufmann

X

 

 

 

 

 

Legende der offene Positionen:

  • FA = ordentliches Fachausschussmitglied
  • AK = ordentliches Arbeitskreismitglied
  • StV = Stellvertreter/in für den Fachausschuss
  • SaV = Sachverständige/r
  • X = offene Position(en)

 

 

Im Namen des IG Metall Vorstandes bedanke ich mich für Dein Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit in einem kaufmännischen Aufgabenerstellungsausschuss.

 

Du kannst Deine Bereitschaft zur Mitwirkung durch eine informelle E-Mail mit dem Betreff: "Anfrage: Mitwirkung AkA/ZPA" an pruefen@igmetall.de mitteilen.

 

Bevor es dann richtig losgeht, benötige ich noch ein paar Angeben von Dir und wir müssen miteinander ins Gespräch kommen. Hierbei geht es darum zu klären, ob aktuell eine passende Position für Dich frei ist und ob Du die notwendigen Voraussetzungen mitbringst (siehe oben).

 

Und so geht es dann weiter:

  • Ich benötige noch ein spezifisches Datenblatt (sende ich Dir umgehend zu) von Dir. 
  • Nachdem Deine Unterlagen eingegangen und alle Fragen geklärt sind (offene Stellen, persönliche Eignung, etc.), werden Deine Unterlagen an die Erstellungsinstitution und den DGB (der die Arbeitnehmersitze koordiniert) übermittelt. Damit bist Du offiziell von der IG Metall benannt.
  • Die zuständige Institution (AkA/ZPA) erhält in diesem Zuge die Aufforderung Dich in den entsprechenden Ausschuss zu berufen. Der Erstkontakt mit der AkA bzw. ZPA kann erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Mit Deiner Benennung durch die IG Metall wirst Du in unsere Betreuungsstrukturen aufgenommen und bekommst Informationen zum Prüfungswesen und Einladungen zu Austausch- & Qualifizierungsveranstaltungen.

 

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