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Hamburg

HK Hamburg

Hamburger Modell

Die Hamburger Handelskammer steht in einer langen Tradition der "eigenverantworteten" Prüfungsaufgaben.

Sie war bereits Mitglied des Leitkammersystems Nordverbund, das sich inzwischen aufgelöst hat. (vgl.hierzu: Wicher, K. (2002): Qualität von kaufmännischen Abschlussprüfungen am Beispiel des "Leitkammersystems")

 

In der 2008 in Kraft getretenen Prüfungsordnung der Handelskammer Hamburg wurde der § 18 Absatz 2 um eine Klausel ergänzt, die dem Hamburger Berufsbildungsausschuss - unseres Wissens nach - deutschlandweit einmalige Rechte einräumt:


 

"Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle erstellte oder ausgewählte Aufgaben sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die entsprechend § 2 Abs. 2 zusammengesetzt sind, und die zuständige Stelle über die Übernahme entschieden hat. Der Berufsbildungsausschuss kann in prüfungsinhaltlich begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von dieser Regelung beschließen, wenn Vertreter und Vertreterinnen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften einvernehmlich die Verwendung regionaler Prüfungsaufgaben in Abschlussprüfungen für Ausbildungsberufe in ihrer Branche beantragen. In einem Rhythmus von maximal zwei Jahren hat der Berufsbildungsausschuss seine Zustimmung zu regionalen Aufgaben zu evaluieren und die Notwendigkeit für deren Einsatz zu überprüfen."

 

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