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Finanzierung und Förderung: BaWü

Der Wechsel beginnt wann?

06.06.2011 Ι Mit dem Slogan "Der Wechsel beginnt." überschreibt die Rot-Grüne Landesregierung ihren Koalitionsvertrag und will u. a. die allgemeine und berufliche Weiterbildung im Land stärken. Hierzu plant sie eine ganze Reihe an Maßnahmen:
  • "Wir wollen das "Bündnis für lebenslanges Lernen" weiterführen und als "Weiterbildungspakt" mit konkreten Zielvorgaben ausgestalten. Zentral ist für uns auch die Umsetzung der Maßnahmen, die in der Enquetekommission "Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft - berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung" beschlossen wurden.
  • Wir wollen vernetzte, niedrigschwellige und bezahlbare Weiterbildungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellen und hierfür stufenweise die Grundförderung der allgemeinen Weiterbildung durch das Land auf den Bundesdurchschnitt anheben. Träger werden erweiterte Möglichkeiten erhalten, ihre Arbeit auf bildungsferne Zielgruppen auszurichten. Angestrebt ist zudem die Einrichtung eines Landesnetzwerks für Weiterbildungsberatung.
  • Durch eine bessere Vernetzung der Akteure und Anbieter von Weiterbildungsangeboten und einer trägerunabhängigen, individualisierten und flächendeckenden Beratung soll der Zugang zu Weiter-bildung im Land erleichtert werden. Vor allem auch berufsbegleitende Weiterbildungsangebote wol-len wir ausbauen.
  • Angelehnt an die Gesetzgebung der meisten anderen Bundesländer werden wir für Baden-Württemberg eine bezahlte Bildungsfreistellung von 5 Arbeitstagen pro Jahr einführen.
  • Wir wollen die politische Bildungsarbeit in Baden-Württemberg stärken und ihre Finanzierungsin-strumente weiterentwickeln."

 

so der Wortlaut des Koalitionsvertrages von 2011.

 

Noch hat sich für die Arbeitnehmer in Baden-Württemberg zum Thema Bildungsfreistellung kein Wechsel gezeigt. Die beteiligten Akteuer sind nun gefordert, Ihre versprechen umzusetzen.

 

In Thüringen wird aufgrund des gleichen Versprechens auf die Regierung vermehrt durch die IG Metall Druck ausgeübt - siehe HIER.

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Weiterbildung

Links und Zusatzinformationen
Bildungsurlaub in Deutschland

In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.

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Jeder hat das Recht auf Bildung

Artikel von Thomas Veit zur konfliktreichen Geschichte eines Menschenrechts

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