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Bundesregierung verstärkt Förderung des ehrenamtlichen Engagements

15.05.2013 Ι Entschädigungen für ehrenamtliche Prüfer oder Prüfungsaufgabenersteller bleiben bis zu einem Betrag von 2.400 Euro jährlich (bisher 2.100 Euro), Entschädigungen für die ehrenamtliche Prüfungsaufsicht bis zu einem Betrag von 720 Euro jährlich (bisher 500 Euro) steuerfrei.

Ehrenamtliche Tätigkeiten sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine noch größere gesellschaftliche Anerkennung erfahren. Deshalb verbessert die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes die Rahmenbedingungen, die das Ehrenamt jetzt noch attraktiver machen. Dazu gehören auch weitere steuerliche Erleichterungen.
 
Nachdem Bundestag und Bundesrat dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur weiteren Förderung des Ehrenamtes zugestimmt haben und der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt hat, konnte das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes am 21. März 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Damit steigen rückwirkend zum 1. Januar 2013 die steuer- und sozialabgabenfreie "Übungsleiterpauschale" von bisher 2.100 Euro auf 2.400 Euro sowie die ebenfalls steuer- und sozialabgabenfreie. "Ehrenamtspauschale" von bislang 500 Euro auf 720 Euro.
 
Bei den Freibeträgen handelt es sich um Jahresbeträge, die auch auf 12 Monate aufgeteilt werden können. Bei der "Übungsleiterpauschale" erhöht sich der monatliche steuer- und sozialversicherungsfreie Betrag von bisher 175 Euro auf jetzt 200 Euro, bei der "Ehrenamtspauschale" von bislang 41,66 Euro auf nunmehr 60 Euro.

 

(Quelle: http://www.prueferportal.org/html/2669.php)

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