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Fachtagung

"Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium"

20.06.2013 Ι Die AgenturQ führt im Auftrag der IG Metall Baden-Württemberg und von Südwestmetall eine Veranstaltung zum Thema "Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium" durch. Die Veranstaltung findet am 25. Juli 2013 von 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr im Mercure Hotel Stuttgart Airport Messe, Eichwiesenring 1/1, 70567 Stuttgart statt.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Betriebsräte sowie Personalverantwortliche der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg sowie die interessierte Öffentlichkeit über die neuen Studienzugangsberechtigungen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. nach einem Meister-, bzw. gleichwertigen Abschluss zu informieren und im Rahmen der Fachkräftesicherung und Nachqualifizierung zum Studium - auch berufsbegleitend - zu ermuntern. Bei der Fachtagung soll auch darauf eingegangen werden, inwieweit die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf das berufsbegleitende Studium möglich ist. Darüber hinaus soll ein Überblick und praktische Beispiele über das berufsbegleitende Studium gegeben werden, wobei anhand eines Firmenbeispiels auch über Fördermöglichkeiten und Anforderungen an ein Studium mit Berufsabschluss berichtet wird. Abschließend werden die neuen Regelungen zur Freistellung nach dem Tarifvertrag zur Qualifizierung vorgestellt.

 

Grundlage für das Studium mit Berufsabschluss und ohne Abitur sind der Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2009 sowie in der Folge davon das Landeshochschulgesetz von 2010, in denen der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte neu geregelt wurde. Danach haben Personen mit einem Meisterabschluss bzw. gleichwertigen Abschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, welche zur Aufnahme eines Studiums an jeder Hochschule berechtigt (LHG § 59, Abs. 1). Vor Aufnahme eines Studiums muss jedoch ein Beratungsgespräch an der Hochschule erfolgen.

 

Darüber hinaus können beruflich qualifizierte Personen, die eine mindestens zweijährige Ausbildung absolviert haben und über drei Jahre Berufserfahrung verfügen, eine studiengangsbezogene Hochschulzugangsberechtigung erhalten (LHG § 59, Abs. 2). Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch und das Bestehen einer Eignungsprüfung. Danach kann in einem dem Beruf naheliegenden Bereich ein Studium aufgenommen werden.

 

Die AgenturQ möchte mit dieser Fachtagung einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg leisten und die Betriebe sowie die Beschäftigten anregen, die neuen Möglichkeiten des "dritten Bildungswegs" stärker als bisher zu nutzen.

 

Tagungsgebühren sowie Kosten für die angebotene Verpflegung werden nicht erhoben. Übernachtungs- und Reisekosten können nicht übernommen werden. Die Tagung erfüllt die Voraussetzungen nach § 37 (6) BetrVG.

 

In der Anlage erhaltet Ihr die Einladung, den Anmeldebogen, sowie den Programmflyer, aus dem alles Weitere entnommen werden kann. Wir bitten Euch diese an die Betriebe Eurer Geschäftsstelle bzw. an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterzuleiten.

 

Anmeldungen bitten wir bei der AgenturQ (Fax: 0711 / 365 91 88 14, E-Mail: (info@agenturq.de) vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass nach Ihrer Anmeldung bei der AgenturQ kein Bestätigungsschreiben bzw. keine gesonderte Einladung mehr erfolgt.

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