Neue Ausbildung für Fluggerätelektroniker/-innen integriert europäisches Recht
Gute Berufsaussichten in der Luft- und Raumfahrtindustrie
Um in einem der beiden Berufe arbeiten zu können, ist eine spezielle Lizenz erforderlich. Bisher wurden die notwendigen Inhalte zum Erwerb dieser CAT A-Lizenz, die zur technischen "Freigabe" eines Fluggeräts wie Flugzeug oder Hubschrauber berechtigt, nach der Ausbildung durch Weiterqualifizierungen in Berufsschulen oder anderen Bildungsträgern erworben. Der Lizenzerwerb war mit zusätzlichen Kosten und hohem Zeitaufwand verbunden. In den neuen Ausbildungsordnungen sind diese erforderlichen Kenntnisse nun integraler Bestandteil. Dadurch wird die Attraktivität der Berufe deutlich gesteigert.
Beide Berufe sind zukünftig durch acht gemeinsame Ausbildungsabschnitte verbunden. Zu den typischen Arbeiten der Fluggerätelektroniker/-innen gehört das Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen. Differenziert und auf den jeweiligen Beruf speziell zugeschnitten wird daher die jeweilige Ausbildung in Qualifikationseinheiten der Elektrik, also der Elektrotechnik außerhalb des Fluggeräts, und der "Avionik", das heißt der Gesamtheit der elektrischen und elektronischen Geräte an Bord eines Fluggeräts.
Eine neue Qualifikationsanforderung für Fluggerätelektroniker/-innen ist es, die "Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden" zu beachten. Neu ist ebenfalls die Berufsbildposition "Menschliche Faktoren". Hier werden unter anderem psychische Einflüsse - insbesondere Gesundheit, Stress, Zeitdruck, Über- und Unterforderung, Schlafmangel - sowie physische Einflüsse - wie Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung - , die bei der Arbeit am Fluggerät auf den Menschen einwirken, berücksichtigt. Da diese Faktoren Einfluss auf die Qualität der Arbeitsergebnisse und damit die Sicherheit der Fluggeräte haben können, tragen der Einzelne und das Team eine besondere Verantwortung.
Mit dem Abschluss der Ausbildung erhalten die Absolventen und Absolventinnen wie bisher die "Befähigung als Elektrofachkraft".
Im Anschluss an die Ausbildung stehen den Fluggerätelektroniker/-innen vielfältige Aufstiegs- und Weiterbildungswege offen - zum Beispiel die Qualifizierung zum "Certifying Technician CAT B2", zum/-r Geprüften Prozessmanager/-in Elektrotechnik (Process manager electric/electronics), zum/-r Geprüften Industriemeister/-in - Fachrichtung Elektrotechnik oder zum/-r Staatlich geprüften Techniker/-in im Avionikbereich.
Der neue Ausbildungsberuf wird - vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - am 1. August 2013 in Kraft treten.
(BIBB Pressemitteilung 27/ 2013)
- WAP-Berufeglossar: Elektroniker/in für luftfahrttechnische Systeme
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