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Metallhandwerk2

Prüfungsinstrument

Prüfungsprodukt / Prüfungsstück

Der Prüfling erhält die Aufgabe, ein berufsspezifisches Produkt zu fertigen. Zu bewerten ist das Arbeitsergebnis. Während des Arbeitsprozesses kontrolliert eine Aufsichtsperson, ob der Prüfling selbstständig arbeitet und keine unzulässigen Hilfsmittel verwendet. Die Aufsichtsperson muss nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sein.

Beispiele für ein solches Prüfungsprodukt/Prüfungsstück sind ein Metall- oder Holzerzeugnis, ein Computerprogramm, ein Marketingkonzept, eine technische Zeichnung, ein Blumenstrauß etc.

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