Bundesregierung redet sich Weiterbildung schön
Analyse des Trendberichts Weiterbildung zeigt weitreichenden Handlungsbedarf
So wird von der Bundesregierung hervorgehoben, dass das Interesse an Weiterbildung noch nie so groß war wie im letzten Jahr und die Zielmarke des Dresdener Bildungsgipfels mit 50 Prozent Bildungsteilnahme nahezu erreicht ist. Aber unberücksichtigt bleibt, dass die Teilnahme an Weiterbildung auch weiterhin von der Stellung im Beruf, vom Bildungsabschluss und weiteren sozialen Merkmalen abhängig ist. Man könnte formulieren: Wer hat dem wird gegeben.
Die vielen Defizite lassen sich auch für die betriebliche Weiterbildung ableiten. Interessant sind hierzu auch die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung der IG Metall. Mehr als 50 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass der Betrieb keine ausreichenden Möglichkeiten für Weiterbildung schafft. Sie sehen sich von ihren Vorgesetzten nicht unterstützt. Geben an, dass fehlende Perspektiven im Betrieb dem Wunsch nach beruflicher Entwicklung entgegenstehen und beklagen den Arbeitsdruck oder das ihnen schlichtweg das Geld fehlt.
Andererseits werden der demografische Wandel und der damit verbundene Bedarf an Fachkräfteentwicklung die Bedeutung der Weiterbildung und insbesondere der betrieblichen Weiterbildung unterstreichen. Die gewerkschaftliche Betriebspolitik muss dem Thema die gebotene Aufmerksamkeit schenken. Die Tarifpolitik muss die Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung ausweiten.
Dem Gesetzgeber ist abzuverlangen, das Thema Weiterbildung strukturell besser zu verankern. Dazu gibt es zwei zentrale Forderungen:
a. nach einem Weiterbildungsgesetzes, das Weiterbildung zur "vierten Säule" unseres Bildungssystems macht und
b. ein Bildungsförderungsgesetzes, welches für die spezifischen individuellen Bedarfe und Wege von Weiterbildung, vom Studium bis zur beruflichen Fortbildung, Finanzierungsangebote schafft.