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Informationen der IG Metall für Studium und Beruf
Duales Studium und Kindergeld
03.09.2014 Ι
Mit Abschluss der Erstausbildung entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Das ist der Grundsatz. Das Finanzgericht Münster musste im letzten Jahr klären, ob die Beendigung der betrieblichen Ausbildung während eines dualen Studiums den Anspruch verfallen lässt, da ja eine Erstausbildung abgeschlossen wurde.
Das Finanzgericht Münster ist der Auffassung, dass ein duales Studium eine integrierte Ausbildung ist. Kindergeldbezug ist bis zum Abschluss dieser Ausbildung möglich. Unabhängig davon, ob einzelne Teile der Ausbildung früher oder später enden und ob diese eine abgeschlossene Berufsausbildung darstellen könnten.
Nachzulesen in: Die Schnittstelle 17 / Wintersemester 2014/2015
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