IG Metall
„WAP” das Berufsbildungsportal
WAP - Springe direkt:
Inhalt
     
sbb_aufstiegsstipendium

Stipendien

Aufstiegsstipendium

Menschen mit sehr gutem Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung und hoher Motivation können sich bis ins 2. Studiensemester hinein für ein Aufstiegsstipendium bewerben. Studierende im Vollzeitstudium erhalten eine monatliche Pauschale, im berufsbegleitenden Studium bekommen Studierende 225 Euro im Monat.

Wer wird gefördert? 

Voraussetzung für die Bewerbung um ein Aufstiegs-stipendium sind drei Kriterien:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung,
  • ein Beleg für die besondere Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel durch die Note der Berufsabschlussprüfung.

Im dreistufigen Auswahlverfahren (Online-Bewerbung - Kompetenz-Check - Auswahlgespräch) zählen allein die beruflichen Qualifikationen und Leistungen. Hierzu gehören u.a. auch Leistungs-und Verantwortungsbereitschaft, Zielstrebigkeit und soziale Kompeten. Der Schulabschluss und die Schulnoten sind unerheblich. Es gibt keine Altersgrenze.

Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums möglich. Wer schon studiert, kann sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters bewerben.

 

Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

 

Wie lange wird gefördert?
Die Förderdauer richtet sich nach der in der jeweiligen Studienordnung vorgesehenen Regelstudienzeit.

 

Wie wird gefördert?
Die Studierenden werden sowohl materiell, als auch ideell, etwa über Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung, unterstützt. Dabei werden die Stipendien unabhängig vom Einkommen als Pauschale gezahlt.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 853 € plus 80 € Büchergeld.
  • Die Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren beträgt 150 €.
  • Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang - als Präsenzstudium, Fernstudium oder Online-Studium - erhalten 225 Euro im Monat.

(Quelle: BMBF)

Hochschulpolitik

Links und Zusatzinformationen
Finanzielle Förderung im Studium
Stipendienlotse

Es gibt noch viele weitere Stipendien, die von privaten Stiftungen, Unternehmen, Vereinen, Instituten, ausländischen Botschaften usw. vergeben werden. Sie sind oft an bestimmte Bildungsphasen und Bildungsziele, an Hochschulstandorte, Zielregionen, Studienfächer und spezielle Zielgruppen gerichtet. Orientierung bietet der...

Aufstieg durch Bildung:
logo_sbb_aufstiegsstipendium
Zuständige Stelle
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
BMBF-Flyer_Aufsteigsstipendium-2019
Servicebereich