Landeshochschulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern Novelliert
Sozialpartner hebeln Koalitionsvereinbarung aus
Im Zuge der Novellierung des Landeshochschulgesetzes wollte das Wissenschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern den Hochschulen freistellen, ob sie ihre Studiengänge akkreditieren oder nicht. Mit dieser hochschulrechtlichen Insellösung hätte das Land Mecklenburg-Vorpommern der deutschland- und europaweiten Vergleichbarkeit von Studiengängen und Studienabschlüssen eine Absage erteilen. Besonders widersinnig war dieses Ansinnen, da das Land wenige Monate zuvor einen Staatsvertrag unterzeichnet hatte, der die Akkreditierung in allen 16 Bundesländern regelt und Paris-Kommuniqué kurz zuvor unterzeichnete. Darin haben sich die Staaten des europäischen Hochschulraums gerade erst darauf verständigt, dass eine externe unabhängige Qualitätssicherung von Studium und Lehre stattfinden soll.
Die Entbindung der Hochschulen von der Pflicht zur Akkreditierung hätte erwartbar zu Problemen bei der Anerkennung von Studienleistungen und potentiell auch bei der Anerkennung von Abschlüssen führen können. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass die Bundesländer sich nur für akkreditierte Studiengänge die Gleichwertigkeit garantieren. Die Absolventinnen und Absolventen nicht akkreditierter Studiengänge hätten zudem bei Einstellungen und in Auswahlverfahren mit negativen Auswirkungen rechnen müssen. Insbesondere im Öffentlichen Dienst ist die Akkreditierung des absolvierten Studiengangs gemäß der geltenden Entgeltordnung Voraussetzung für die Eingruppierung und den Zugang zu bestimmten Karrierestufen. Ergo: die Betroffenen hätten schlechtere Einkommens- und Karriereperspektiven im öffentlichen Dienst, wenn ihr Studiengang nicht akkreditiert wäre.
Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat der DGB sowohl über die Bundesebene als auch landespolitisch Druck gemacht. und die Landesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Studienakkreditierungsvertrag vereinbarten einheitlichen Grundlagen zur Qualitätssicherung an Hochschulen auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.
Auch der Akkreditierungsrat, der VDI, KFBT, VWI, 4ING und IG Metall haben gegen das Entfallen der Akkreditierungspflicht Position bezogen.
Das Kabinett hat nun dem Entwurf für eine Änderung des Hochschulgesetzes zugestimmt. Die nachdrückliche Intervention der Sozialpartner hat Wirkung gezeigt. Die Befreiung von der Akkreditierungspflicht soll doch nicht umgesetzt werden, wie die Landesregierung am 03. April via Pressemitteilung bekannt gab.
Eine gute Nachricht für die angehenden Studienabsolventinnen und Absolventen in Mecklenburg-Vorpommern.