Anerkennungsgesetz - Umsetzung im Betrieb
Ausbildung im Ausland - Anerkennung in Deutschland
Aufgrund einer Projektförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist die Teilnahme an der Ausbildung kostenlos: Unterkunft und Verpflegung sind frei, Fahrtkosten bis max. 99 Euro (2. Klasse Deutsche Bahn) werden erstattet.
Die Freistellung für Betriebsräte erfolgt nach § 37 (6) BetrVG und für Personalräte nach § 46 (6) BPrsVG. Beim nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium haben wir außerdem eine Freistellungsmöglichkeit nach § 37 (7) BetrVG bzw. § 46 (7) BPrsVG beantragt. Die Veranstaltung vermittelt erforderliche Kenntnisse für die Betriebs-, Jugendvertretungs- und Personalratsarbeit. Bei Fragen zur Begründung und Rechtslage helfen wir gerne weiter!
Zur Veranstaltung und Anmeldung: www.migration-online.de/2015_fachkraft_anerkennung
Zu den Inhalten der Fachkraftausbildung gehören neben Einführungen in die gesellschaftspolitischen Hintergründe der Anerkennungsdebatte sowie in ihre gesetzlichen Grundlagen vor allem praktische Tipps für die Unterstützung von Anerkennungsinteressen im betrieblichen Alltag. Ihr absolviert ein Argumentationstraining, das euch zur Auseinandersetzung mit der Geschäftsleitung, aber auch mit "Anerkennungsskeptikern" befähigt und erprobt darüber hinaus eine Reihe unterschiedlicher Methoden, mit denen ihr - etwa in den Bereichen Personalentwicklung und Weiterbildungsplanung - die Wertschätzung vorhandener Qualifikationen auf betrieblicher Ebene voranbringen könnt."
Kontakt:
Malte Meyer, Bildungsreferent
malte.meyer@dgb-bildungswerk.de
Tel.: 0211 / 4301-291
www.migration-online.de
Das Projekt Anerkannt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
www.migration-online.de/anerkannt