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Anhörung im Bundestagsausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Meister-BAföG soll verbessert werden

27.01.2016 Ι Die Gesetzesnovelle weist in die richtige Richtung. Das war die einhellige Meinung nahezu aller Experten der Öffentlichen Anhörung zum Thema "Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Meister-BAföG)", die auf Einladung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung heute in Berlin stattfand. Reinhard Böckl, betonte für die IG Metall, dass es eine gesellschaftliche Aufgabe sei, den Menschen die Teilhabe am lebenslangen Lernen und somit auch die berufliche Aufstiegsfortbildung zu ermöglichen. Notwendig wäre mehr Transparenz im Förderdschungel und ein gleiche Förderstrukturen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat das Ziel, durch Leistungsverbesserungen, durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver zu machen. Mögliche Hemmschwellen bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung sollen dadurch abgebaut werden.

 

Mario Patuzzi, betonte für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dass die Novellierung des AFBG die Chance biete, die Attraktivität der Abschlüsse zu steigern und stärker als bisher dem Grundsatz der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung Rechnung zu tragen. Zugleich bemängelte Patuzzi, dass sich der Gesetzentwurf zum Thema Qualität der Anbieter, des Lehrpersonals und ihrer Inhalte ausschweige.

 

Volker Born, vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), unterstrich, dass das 3. Änderungsgesetz zum AFBG spürbare Verbesserungen für Aufstiegsfortbildungsteilnehmer vorsehe. Insbesondere begrüße der ZDH die Verbesserung der Unterhaltsförderung, die Anhebung der maximalen Beiträge zur Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und die Einführung der Bezuschussung für die Meisterprüfungskosten.

 

Knut Diekmann, merkte für den Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) an, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden soll, ob sich im Zuge der AFBG-Novellierung nicht noch breitere positive Wirkungen erreichen ließen, beispielweise bei den Teilnehmern von Teilzeitlehrgängen.

 

Professor Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), unterstrich, dass die Erweiterung des Berechtigtenkreises auf Bachelorabsolventen sinnvoll sei. Die Berufsbildung und auch die deutsche Wirtschaft brauchen in Zeiten des Fachkräftemangels und hoher Studentenzahlen deutliche Signale, die zeigen, dass die berufliche Bildung ein attraktives, durchlässiges System mit Entwicklungspotential sei.

 

Professor Reinhard Pollak, vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), betonte, dass mit der Novelle die Steigerung der Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung steige, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Aufstiegsfortbildung möglich werde, die Antragstellung vereinfacht werde, die Leistungen erhöht würden. Er begrüßte es, dass künftig auch die Förderung von Ausländern mit bestimmten Voraussetzungen möglich sein soll. Gleichwohl sei es fraglich, ob die Novelle ausreichend an den Bedürfnissen der Menschen ansetze, die von Arbeitslosigkeit bedroht seien.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf

 

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