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Qualitaetsrahmen_Berufsausbildung

Arbeitshilfe für Berufsbildungsausschüsse bei den zuständigen Stellen

Qualitätsrahmen für die Berufsausbildung

17.01.2006 Ι Dem Berufsbildungsausschuss wird im § 79 Berufsbildungsgesetz die Aufgabe zugeschrieben, auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken. Der von der IG Metall entwickelte Qualitätsrahmen für die Berufsausbildung gibt Hinweise und Anregungen, wie der Berufsbildungsausschuss die Qualitätssicherung bearbeiten kann.

Die Arbeitshilfe beschreibt, wie Mitglieder in Berufsbildungsausschüssen bei den zuständigen Stellen, die im Rahmen der BBiG Novellierung neu vorgesehene Aufgabe der ständigen Qualiträtssicherung umsetzen können.

 

"§ 79 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz

Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken."

 

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