IG Metall
„WAP” das Berufsbildungsportal
WAP - Springe direkt:
Inhalt
     
gesetzbuch_adler_op_222

Aus Meister-BAföG wird Aufstiegs-BAföG

Bundestag beschließt Novelle der Fortbildungsförderung

29.02.2016 Ι Der Bundestag hat die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Mit der Gesetzesnovelle werden AFBG-Förderleistungen deutlich verbessert. "Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", hob Reinhard Böckl für die IG Metall bereits bei der Anhörung im Bundestagsausschuss hervor. Die Förderung für berufliche Fortbildung wurde verbessert. Der ganz große Wurf ist allerdings ausgeblieben. Im Förderdschungel bräuchte es dringend mehr Transparenz, diese Aufgabe bleibt unerledigt.

Zusätzlich wird die AFBG-Förderung auf Bachelorabsolventinnen und -absolventen und Zugänge zur Fortbildungsprüfung ohne Erstausbildungsabschluss erweitert. "Wir setzen mit der Novelle des AFBG ein klares familienfreundliches Zeichen", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. "Die Fortbildungen zur Meisterin, Fachwirtin oder zum Erzieher mit AFBG-Förderung sind eine hervorragende Aufstiegschance für jene, die mit Familie bereits mitten im Leben stehen. Deshalb haben wir besonders die AFBG-Leistungen für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger mit Familie ausgebaut sowie die zeitliche Flexibilität während der Förderung erhöht."

 

Ab dem 01. August wächst mit der Novelle für AFBG Geförderte in Vollzeitlehrgängen zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher der AFBG-Zuschussbetrag bei der AFBG-Unterhaltsförderung von 238 auf 333 Euro. Der restliche Förderbetrag bis zum monatlichen Budget von zukünftig 768 Euro steht als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung. Bei einem verheirateten Geförderten mit zwei Kindern ist der Schritt beim maximalen Zuschussbetrag von 448 Euro auf 711 Euro bei einem Budget von zukünftig 1.473 Euro noch größer (plus 59 Prozent).

 

Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. 2014 wurden rund 172.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des Meister-BAföG (1996) konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro ermöglicht werden.

 

https://www.bmbf.de/de/weiterkommen-mit-dem-meister-bafoeg-879.html

 

Angemeldete Benutzer können hier ein Kommentar hinterlassen

Weiterbildung

Links und Zusatzinformationen
Servicebereich