BAföG strukturell reformieren
Für ein gerechtes BAföG
Gut, dass Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger ihren Ankündigungen auch Taten folgen ließ.Sie hat ezum Beispiel die Altersgrenze angehoben und die Notfallhilfen initiiert. Aber ausgerechnet die Maßnahme, auf die sie besonders stolz war, hat sich als unzureichend erwiesen. Die angebliche starke Erhöhung der finanziellen Unterstützung um 5,75 Prozent und die Anhebung der Freibetragsgrenze um 20,75 Prozent, war schon zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung im August 2022, nach etlichen Nullrunden seit 2015, völlig unzureichend. Nach einem weiteren Jahr mit einer Inflationsrate von über sechs Prozent wirkt sie sogar lächerlich. Eine grundlegende Reform des BAföG ist überfällig!
Die Kolleginnen und Kollegen von der GEW und der fzs bringen das Thema aktuell sogar mit einer Klage vor das Bundesverfassungsgericht. Und auch das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Mai 2021 die damaligen Förderbeträge als verfassungswidrig eingestuft und deren Festlegung als schwerwiegender methodischer Fehler geahndet. Mehr Infos dazu gibt es gut aufbereitet im Blog des Bildungsjournalisten Jan-Martin Wiarda.
Besonderer Handlungsdruck besteht auch beim Thema Wohnen. Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 360 Euro reicht in der Praxis nicht aus. Deshalb bleibt der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bei dem Vorschlag, die Übernahme der Mietkosten im BAföG an der Wohngeldtabelle zu orientieren und damit auch regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen.