BAföG sicher trotz Corona
Fast 900 Millionen weniger fürs BaföG
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) weist zwar darauf hin, dass die Auswirkungen der letzten BAföG-Novelle sich erst 2020 niederschlagen werden. Studierendenvertretungen kritisieren die mangelnde Förderung dennoch massiv. "Dass gerade mal zwei Drittel der vorgesehenen Mittel abgerufen werden konnten, ist ein Schlag ins Gesicht der zwei Drittel der Studierenden, die neben dem Studium arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen.", so Nathalie Schmidt, Geschäftsführerin für Soziales und Hochschulpolitik des StuRa der TU Dresden. "Darauf zu verweisen, dass mit der Novellierung alles plötzlich besser werde, ist scheinheilig. Die Antragszahlen sinken seit Jahren, viele Studierende haben die Hoffnung auf Förderung schon lange aufgegeben. Bildung ist kein Luxus, sondern ein Recht!"
(Quelle: fzs)
Nur knapp 12 Prozent der Studierenden erhalten überhaupt Förderungen nach BAföG. Oft reicht diese Förderung jedoch nicht aus, sodass viele Studierende auf Zuverdienste angeweisen sind. Im Zuge der Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie sind diese Studentenjobs aber massenhaft weggebrochen. Dies stellt einen erheblicher Teil der Studierenden vor existenzielle, finanzielle Probleme. Hier braucht es schnelle und unbürokratische Lösungen, damit die Betreoffenen auch noch im Mai ihre Miete und ihr Leben bewältigen können.
Eine erste Handlungsorientierung bietet dabei auch....
Zu den erforderlichen Strukturreformen zählen neben der Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze insbesondere:
- Die Verankerung einer verbindlichen regelmäßigen Anpassung der Fördersätze und Freibeträge im BAföG alle zwei Jahre und eine schrittweise Umstellung des BAföG auf einen Vollzuschuss.
- Die Übernahme von Mietkosten im BAföG in Anlehnung an die Wohngeldtabelle, wobei die Durchführung bei den BAföG-Ämtern liegen und möglichst unbürokratisch erfolgen soll.
- Die Wiedereinführung der BAföG-Förderung für Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen, auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen.
- Eine ersatzlose Streichung der Altersgrenzen.
- Eine Förderung auch für berufsbegleitende und Teilzeit-Studiengänge ermöglichen.
- Die Streichung der Verwaltungsvorschrift zum Leistungsnachweis nach dem 4. Semester.
- Die Weiterentwicklung der Kriterien der Förderungshöchstdauer.
- Die Existenzsichernde Ausgestaltung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
"Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter."
(Quelle: BMBF | Pressemitteilung: 031/2020)