Bayern
Landesregierung erhöht Meisterbonus
Wer wird gefördert?
Entscheidend für die Vergabe ist, dass der angestrebte Abschluss in den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus (siehe Link in der rechten Spalte) aufgeführt ist.
Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen:
- Die Prüfung muss erfolgreich vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein.
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung in Bayern liegen.
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus sogar mehrfach ausgezahlt werden.
Der Bonus wird auch bei geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern uneingeschränkt gewährt.
Was wird gefördert?
Honoriert werden erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen gemäß der Richtlinie.
Wie wird gefördert?
Es erfolgt eine Bonuszahlung nach bestandener Prüfung. Der Meisterbonus muss nicht beantragt werden. Die jeweiligen Kammern teilen der Absolventin bzw. dem Absolventen die Gewährung des Bonus mit und zahlen diesen direkt aus.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zahlung beträgt 1.000 €.
Ab 01 Juli 2019 dann 2.000 €.
Weiterbildung
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.