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Land beschließt Aufstiegsfortbildungs-Prämie

10.12.2018 Ι Der Bremer Senat will eine erfolgreich abgeschlossene Aufsteigsfortbildung mit 4.000,- Euro fördern. Doch Achtung, die Prämie wird ab 2019 nur als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gewährt.

Um zukünftig in ausreichendem Maße Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, soll die Teilnahme durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver gemacht werden. Sie soll außerdem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen.

 

Die Prämie von 4.000 Euro kann von Bremer Absolventinnen und Absolventen, die ihre Fortbildung ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen haben, beantragt werden.

 

Die Antragsstellung ist ab dem 1.1.2019 möglich. Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Abteilung Arbeit, Hutfilterstraße 1-5, 28195 Bremen.

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Timo Gayer Ι 31.05.2019
Über 280.000,- für Fortbildung
Zwischenbilanz: Seit dem 01.01.2019 sind für die Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Bremen über 90 Anträge eingegangen. Mehr als 70 mal wurden die neuen Meister, Technikerinnen, etc. mit 4.000,- Euro für ihre erfolgreichen Bildungsbemühungen belohnt.

Weiterbildung

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Bildungsurlaub in Deutschland

In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.

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