Bremen
Land beschließt Aufstiegsfortbildungs-Prämie
Um zukünftig in ausreichendem Maße Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, soll die Teilnahme durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver gemacht werden. Sie soll außerdem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen.
Die Prämie von 4.000 Euro kann von Bremer Absolventinnen und Absolventen, die ihre Fortbildung ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen haben, beantragt werden.
Die Antragsstellung ist ab dem 1.1.2019 möglich. Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Abteilung Arbeit, Hutfilterstraße 1-5, 28195 Bremen.
Weiterbildung
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.