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Courage, die Respekt verdient!

Kämpferische Azubis

17.06.2020 Ι Eine Handvoll Auszubildende wahren ihre Rechte, indem sie mit der IG Metall Kiel-Neumünster erfolgreich klagen. Aber es geht um mehr, als nur um sittenwidrige Ausbildungsvergütungen. Es geht um Tarifflucht bei einem der größten Audi-Händler Norddeutschlands.

Herr Hüsgen ist Gesellschafter vom Audi Zentrum Kiel. Hüsgen ist ein feiner bürgerlicher Herr. Höflich und stolz. In der "holsteinischen Gesellschaft" verankert. Er hat ein breites Allgemein- und Expertenwissen, ist geachteter Tarif- und Branchenkenner im Kfz-Gewerbe. Aber er kennt auch die schmutzigen Tricks, kann austeilen.

 

Was war passiert? In 2018 bekamen Auszubildende im Audi Zentrum Kiel im 1. Ausbildungsjahr 600 Euro und im 2. Ausbildungsjahr 690 Euro. Hüsgen bezahlte seine Auszubildenden immer genau an der rechtlichen Grenze hatte aber vergessen, die Anpassung vorzunehmen. Als die Auszubildenden mitbekamen wie unfair die Bezahlung war, wandten sie sich an die IG Metall Kiel-Neumünster. Gemeinsam mit Robert Peter von der IG Metall, organisierten sich die jungen Kollegen und machten ihre entgangene Ausbildungsvergütung geltend.

 

 

 

Die Auszubildenden vom Audi-Zentrum haben Rückgrat bewiesen. Sie haben die Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit der Höhe ihrer Ausbildungsvergütung thematisiert und kritisch hinterfragt.

 

Sie haben sich organisiert und ihr Recht eingefordert, obwohl sie mit Konsequenzen zu rechnen hatten. Den Schritt bis zur Klage zu gehen, zeigt ihre Courage. Dies hat allen Respekt verdient. Und sie haben nicht nur für sich selbst gekämpft: Als Reaktion auf die Klagen hatte Hüsgen über alle seine Standorte die Ausbildungsvergütung für jedes Ausbildungsjahr um 150 Euro erhöht. Eine Menge Geld für einen harten Job. Die jungen Kollegen zeigten gewerkschaftliche Solidarität.

 

Die Geschäftsführung von Schmidt & Hoffmann wird wohl in Berufung gehen. Vordergründig geht es ihnen um die Ehre. Kritisch gesehen, geht es um mehr. Es geht um die Anerkennung des Manteltarifvertrages von 2010. Dies ist der Streitpunkt in einer tarifpolitischen Auseinandersetzung, die von den Azubis angestoßen wurde. Tarifflucht ist eine wohlkalkulierte Sache. Sie wird von den Arbeitgebern seit Jahren massiv vorangetrieben, und bei dem sie dreckige Wäsche zulasten der Beschäftigten in den Autohäusern waschen. Nicht nur in Hüsgens Audi Zentrum Kiel, sondern bundesweit.

 

Robert Peter, Gewerkschaftssekretär, IG Metall Kiel-Neumünster

 

Nachdem Schlichtung und Gütetermine gescheitert sind, entschieden sich die Azubis zur Klage. Als Grundlage diente das BAGUrteil, das von sittenwidrigen Ausbildungsvergütungen ausgeht, wenn diese 20% unter dem branchenüblichen oder tarifvertraglich Vereinbarten liegt, auch wenn ein Betrieb nicht tarifgebunden ist. Es ging den jungen Kollegen nicht nur um ihr Recht, sondern auch darum ein Zeichen zu setzen. So wurde in der Klage nicht nur die 80%-Grenze geltend gemacht, sondern argumentiert, dass auch die Arbeitszeit in die Berechnung mit einbezogen werden müsse. Denn die 80%-Grenze bei einer tariflichen Ausbildungsvergütung von 750 Euro bei einer 36 Stunde Woche, sei eine andere, als wenn die Kollegen für das gleiche Geld 40 Stunden und mehr arbeiten müssten.

 

Hüsgen bot den klagenden Auszubildenden in der Güteverhandlung 500 Euro an und lies verlauten, die Tarifverträge der IG Metall könne man nicht anwenden. Das Arbeitsgericht folgte der Argumentation der IG Metall und kam zu dem Schluss, bei der Bewertung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung muss nach § 17 Berufsbildungsgesetz, bei der Berechnung von Ausbildungsvergütung die Arbeitszeit berücksichtigt werden.

 

Mit einfachen Worten: Schmidt & Hoffmann Exklusiv haben den Azubis, gemessen an der Arbeitszeit, zu wenig Ausbildungsvergütung gezahlt. Der Tatbestand der Sittenwidrigkeit ist nach Ansicht des Richters erfüllt. Damit schulde Hüsgen den Auszubilden je nach Ausbildungsjahr bis zu 5.127,99 Euro brutto (inklusive Zinsen). Ein toller Erfolg, der ohne eine Mitgliedschaft in der IG Metall nicht möglich gewesen wäre.

 

(Quelle: IGM | KFZ-Handwerk Nr. 37, S. 3)

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