IG Metall
„WAP” das Berufsbildungsportal
WAP - Springe direkt:
Inhalt
     
Anerkennung_in_Deutschland_Punkteraster

Das Anerkennungsgesetz - positiv für im Ausland ausgebildete Menschen

80 Prozent der Betriebe haben keine Bedenken gegen die Einstellung von im Ausland ausgebildeten Menschen

18.09.2015 Ι Ob nach einer formalen Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen durch die Gleichwertigskeitsprüfung nach dem Gesetz auch wirklich eine faktische Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt erfolgt, darüber entscheiden vor allem die Betriebe. Ihr Rekrutierungsverhalten, ihre Bereitschaft, dann den Zugang zu höherwertigen Tätigkeiten und besserer Bezahlung zu ermöglichen, ist entscheidend dafür, ob sich der Aufwand des Verfahrens "rechnet".

Aktueller Bericht zum Anerkennungsgesetz

 

Der aktuelle Bericht zum Anerkennungsgesetz liefert detaillierte Informationen zu den Zielgruppen des Gesetzes, zu Information und Beratung, dem Verfahren, evtl. Anpassungsqualifizierungen und der Nutzung für den Beruf. Noch sind nicht alle Probleme der Umsetzung gelöst, doch es zeigt sich, dass es immer besser gelingt, die Anfangsschwierigkeiten zu bewältigen. Von besonders großer Bedeutung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse natürlich für die reglementierten Berufe. Unter den TOP 10 der häufigsten Berufe in der Beratung stehen aber auch Betriebswirte, Bürokaufleute und Informatiker. Fast 80 Prozent der 2013 nach Deutschland Zugewanderten sind 18 bis 49 Jahre alt und über die Hälfte von ihnen hat eine berufliche Qualifikation (mehr als 20 Prozent eine nicht-akademische berufliche Ausbildung und etwa 35 Prozent einen ausländischen Hochschulabschluss). Bei einer Betriebsbefragung des BiBB wurde deutlich, dass zwar 35 Prozent vom Anerkennungsgesetz gehört haben, doch nur etwa 10 Prozent der Betriebe mit mehr als 249 Mitarbeitern hat bereits selbst damit Erfahrungen, etwa bei der Rekrutierung, gemacht. Insbesondere bei den KMU-Betrieben besteht noch viel Informations- und Unterstützungsbedarf. Hier können Betriebsräte und Vertrauensleute auch die Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die schon im Betrieb beschäftigt sind oder deren Unterlagen ihnen zur Stellungnahme bei Einstellungen vorgelegt werden. Nähere Informationen finden sich im Bericht.

Angemeldete Benutzer können hier ein Kommentar hinterlassen

Ausbildung

Links und Zusatzinformationen
Servicebereich