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DGB fordert Schutz für politische Bildung

Politische Bildung gehört unter den Corona-Schutzschirm

11.05.2020 Ι Schon vor der Corona-Krise waren demokratiefeindliche Kräfte laut und auch währenddessen versuchen sie aus der Verunsicherung der Menschen Kapital zu schlagen. Es ist daher von großer Bedeutung, zivilgesellschaftliche Strukturen und die öffentlich geförderte außerschulische politische Bildung nicht nur zu erhalten, sondern weiter auszubauen.

Bedingt durch die Pandemie mussten auch Träger der gewerkschaftlichen und politischen Bildung ihren Präsenzbetrieb einstellen und nun ist ihre Existenz bedroht.

 

Die Bundesregierung hat diesen wichtigen Bereich bislang nicht explizit in die Maßnahmen zur Bewältigung der Krise einbezogen. "Politische Bildung ist aber in Zeiten einer zunehmend polarisierten Gesellschaft wichtiger denn je. Gerade deshalb ist es zwingend notwendig, dass dieser Bereich ebenfalls unter den Corona-Schutzschirm der Bundesregierung kommt", fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

 

Der DGB fordert:

 

  • Für alle Träger der demokratischen Zivilgesellschaft und politischen Bildung müssen bereits bewilligte Fördermittel für politische Bildungsmaßnahmen auch dann zur Verfügung gestellt werden, wenn sie aufgrund der Pandemie nicht die ursprünglich vereinbarten Aktivitäten entfalten können. Die Förderung "pro Tag und Teilnehmenden" muss ausgesetzt und zur Absicherung der Beschäftigten sowie Entwicklung neuer, auch digitaler, Konzeptionen verwendet werden dürfen.
     
  • Politische Bildungsträger finanzieren sich in nicht unerheblichem Maße auch durch die Beträge der Teilnehmenden. Deshalb müssen entgangene Beiträge in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse erstattet werden.
     
  • Die Umwandlung der Fehlbedarfsfinanzierung bei mehrjährigen Projekten in eine 100 % Finanzierung, um Arbeitsplätze zu erhalten, da Eigenmittel oder Teilnahmebeiträge nicht aufgebracht werden können.
     
  • Zivilgesellschaftliche Akteure mit eigenen Bildungsstätten - auch Gewerkschaften - benötigen zum Erhalt derselben nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten pro Bett und Tag. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass diese Bildungsstätten als Orte politischer Bildung oftmals nicht direkte Zuwendungsempfänger sind.

(Quelle: DGB)

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