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Ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge - ein Wegweiser

Mitglieder und Betriebsräte/JAV aktiv für Geflüchtete

25.01.2016 Ι Viele Mitglieder, Betriebsräte und Jugendvertretungen engagieren sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für geflüchtete Menschen und wollen sie beim Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Schule und bei der Inklusion in unsere Gesellschaft unterstützen. Ein paar Dinge gibt es dabei zu beachten und einige Fragen stellen sich.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat einen "Wegweiser für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe" herausgebracht, in dem unter der Überschrift: Gemeinschaft gestalten" eine relativ große Bandbreite von Themen behandelt wird.

Sie beginnen mit den vielfältigen Möglichkeiten von ehrenamtlichem Engagement einschließlich Hinweisen zum Verhalten, Zusammenarbeit mit professionellen Fachleuten, Haftungsfragen etc, und geben dann allgemeine Informationen zu Asylsuchenden und Flüchtlingen wie Asylantrag, Dauer des Verfahrens, Status und mögliche Rückkehr ins Herkunftsland.

 

Aktuelle Regelungen und Angebote betreffen den Arbeitsmarktzugang, Arbeitsmöglichkeiten während des Asylverfahrens und Praktika.

 

Der "Einblick in die hessische Integrationspolitik" definiert Probebeschäftigungen (Verweis auf tarifliche bzw. ortsübliche Vergütung), Hospitationen und thematisiert viele Fragen von Beschäftigung und Einkommen über medizinische Versorgung, Erlernen der deutschen Sprache bis zu Schule und Ausbildung.

 

Bei den Adressen und Ansprechpartnern findet man neben hessischen Institutionen auch Verweise auf bundesweit tätige Stellen.

 

Der Wegweiser richtet sich an Ehrenamtliche in Hessen. Viele Themen sind bundesweit übertragbar. In anderen Bundesländern gibt es wahrscheinlich vergleichbare Broschüren.


Betriebsräte werden für z.B. für rechtliche Fragen zusätzliche, detailliertere Informationen benötigen, wie sie die IGM und andere Beteiligte veröffentlicht haben.

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