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Eine Empfehlung

Mehr Durchlässigkeit wagen

16.10.2020 Ι Vom Tellerwäscher zum Millionär gelingt den wenigsten - von der Auszubildenden zur Masterabsolventin oder vom Bachelor zum Betriebswirt sollte aber in der heutigen Zeit möglich sein!

"Aus jeder Bildungsentscheidung muss eine neue Anschlussmöglichkeit entstehen können." Dafür engagieren sich unsere Betriebsräte und unsere haupt- und ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen bei der Entwicklung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, bei der Neugestaltung von Berufen, in den regionalen Berufsbildungsausschüssen oder auf Bundesebene.

 

Nun ist es gelungen eine gemeinsame Position der wesentlichen Akteure zu dem Thema "Durchlässigkeit" zu erarbeiten und als BIBB Hauptausschuss-Empfehlung zu verabschieden. Im Zentrum standen folgende Ziele:

 

Wer Lernleistungen und Erfahrungswerte anerkennen will, muss eine gemeinsame Sprache haben. Ein Studiengangsleiter muss z.B. verstehen können, was die angehenden Studierenden in der beruflichen Bildung oder im Arbeitsleben für Kompetenzen erworben haben. Hierfür braucht es vergleichbare Kompetenzbeschreibungen in den Curricula bzw. den Lehr- oder auch Ausbildungsplänen. Der BIBB Hauptausschuss fordert daher Bund, Länder und Akteure der beruflichen und akademischen Bildung auf, entsprechende Dokumente gemeinsam zu entwickeln.

 

An den Institutionen, an denen es schon Erfahrungswerte mit individuellen Anrechnungs-/Anerkennungsverfahren gibt, sollten diese weiterentwickelt bzw. wo möglich i. S.  pauschaler Verfahren ausgebaut werden. Ein Beispiel hierzu:

Eine Kollegin mit dem Fortbildungsabschluss Industriemeisterin Mechatronik möchte studieren. Aktuell muss sie an jeder Hochschule individuell in Erfahrung bringen, ob ihr mit dem Abschluss und der beruflichen Erfahrung Teile der geforderten Studienleistung anerkannt werden. Man könnte sich aber auch pauschale Verfahren vorstellen, wo sich Hochschulen verständigt haben, dass dieser Abschluss pauschal zur Anerkennung der Studienbestandteile xyz in bestimmten Studiengängen führt.  

 

Lernleistungen hochschulischen Ursprungs sollten auch als weiteren Grund für die Verkürzung der Ausbildungszeit anerkannt werden. Weiterhin muss geprüft werden, inwiefern Studienleistungen als Möglichkeiten zur Zulassung und zur Befreiung von Prüfungsbestandteilen in der beruflichen Aufstiegsfortbildung genutzt werden können.

Ein Beispiel: Bereits heute sind Studienabsolvent/innen und Studienabbrecher/innen, die mindestens 90 ECTS in einem betriebswirtschaftlichen Studiengang erworben und zwei Jahre Berufspraxis gesammelt haben, für eine Fortbildung zum/zur Handelsfachwirt/in zugelassen - auch ohne Ausbildung.

 

Die Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteuren der beruflichen und der hochschulischen Bildung müssen ausgebaut und attraktive Kombinationsmöglichkeiten weiterentwickelt werden.

 

Nicht nur im Schulsystem muss es eine vorurteilsfreie und an den Potenzialen der Menschen ausgerichtete Berufsorientierung geben. Auch im späteren Arbeitsleben muss es Arbeitnehmer*innen möglich sein, sich über weiterführende oder alternative Bildungs- und Karrierewege zu informieren und beraten zu lassen. 

 

Wer mit einem beruflichen Abschluss studieren möchte oder mit Studienleistungen in die berufliche Bildung einsteigen will, benötigt Informationen, wo und wie er oder sie dies möglichst reibungslos tun kann. Hierfür sollten bestehende Anrechnungsdatenbanken (z.B. www.dabekom.de) evaluiert und für eine breite Verwendung weiterentwickelt werden. Auch müssen berufsgruppenspezifische Informationen zu Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sowie deren Finanzierungsmöglichkeit (z. B. über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) entwickelt werden. 

 

Was an Hochschulen für angewandte Wissenschaften bereits möglich ist, soll auch an Universitäten möglich werden: Ein fachungebundener Studienzugang für beruflich Qualifizierte, mit einer regelhaft mindestens dreijährigen Ausbildung. Ebenso sollte es bundesweit eine einheitliche Handhabung des Zugangs zum Masterstudium für Personen mit abgeschlossener Aufstiegsfortbildung auf der zweiten Fortbildungsstufe (z.B. Meister, Techniker, "Bachelor Professional") geben. Und die Angebote wissenschaftlicher Weiterbildungen müssen sich für beruflich Qualifizierte ohne bisherigen Studienabschluss öffnen.

 

In diesem Zusammenhang müssen die aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Zielgruppen auch auf den Prüfstand kommen.

 

"Mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung ist eine gesellschaftliche und individuelle Notwendigkeit."

(Quelle: BIBB-HA Empf. 171)

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