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Endlich aktuelle Prüfungsanforderungen im Bootsbauer-Handwerk

Meisterprüfung - unerlässlich für Bootsbauer/innen

13.05.2016 Ι Im Bootsbauer - Handwerk hat es viele Veränderungen der Arbeits- und Geschäftsprozesse gegeben, die hohe Anforderungen an die Betriebe stellen. Jetzt wurden die Weichen für die Qualifizierung der Meister/innen gestellt.

Die Sachverständigen der IG Metall und der Arbeitgeber haben gemeinsam mit anderen Beteiligten die Meisterprüfung für Bootsbauer novelliert. Die neue Meisterprüfungsverordnung tritt am 1. September 2016 in Kraft und löst die MPO von 1992 ab.

 

Die immer noch bestehende Schiffbauermeisterverordnung von 1996 (es gibt keine Erstausbildung zum Schiffbauer mehr) gilt noch bis zum 31.August 2021. Wir empfehlen allerdings, dass sich niemand mehr zu dieser Prüfung anmelden soll.

 

Das Bootsbauerhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Für eine selbstständige Tätigkeit wird grundsätzlich eine erfolgreiche Meisterprüfung vorausgesetzt. Deshalb ist es wichtig, dass es für die über 500 Betriebe mit ihren 459 (2014) Azubis eine zukunftsorientierte Prüfung gibt, die den technologischen Veränderungen und den neuen Geschäftsfeldern gerecht wird. Die Prüfungszahlen in der Meisterprüfung werden von derzeit etwa 7 Prüflingen wahrscheinlich steigen, da die alten Anforderungen nicht mehr zeitgemäß waren.

 

Die Ausbildungsordnung für die Bootsbauer wurde 2000 und zuletzt 2011 neu geordnet, woraus ersichtlich ist, dass der Schritt zur Aktualisierung der Meisterprüfung überfällig war.

 

In den Bootsbauerbetrieben werden Neu-, Aus- und Umbauarbeiten sowie Wartungsarbeiten und Reparaturen durchgeführt. Die Ausrüstung von Booten mit technischen Geräten und Anlagen sowie der Einbau von technischen Bordeinrichtungen für Wasser, Abwasser, Heizung und Klima gehören ebenfalls zum Tätigkeitsspektrum. Zu den Serviceleistungen gehören unter anderem der Transport und die Winterlagerung von Booten. Im modernen Bootsbau werden viele verschiedene Werkstoffe verarbeitet, z.B. Faserverbundstoffe, Holz oder Aluminium. Boote werden für den Freizeitsektor und den gewerblichen Sektor gefertigt.

 

In Teil I der Meisterprüfung ist in acht Arbeitstagen ein Meisterprüfungsprojekt sowie ein darauf bezogenes 30minütiges Fachgespräch und eine 8stündige Situationsaufgabe durchzuführen. Für das Meisterprüfungsprojekt stehen fünf verschiedene Aufgaben zur Wahl. In der Situationsaufgabe werden Arbeiten ausgeführt, die nicht Gegenstand des Projektes waren.

 

Im schriftlichen Teil II der Meisterprüfung ist die berufliche Handlungskompetenz in drei Handlungsfeldern nachzuweisen, 1. Konstruktion, Fertigung, technische Ausrüstung 2. Auftragsabwicklung 3. Betriebsführung und Betriebsorganisation. Die Prüfungsdauer beträgt in jedem Handlungsfeld drei Stunden.

 

Die Meisterprüfung ist erst dann abgeschlossen, wenn alle vier Teile erfolgreich bestanden wurden.

 

Die Teile III und IV sind gewerbeübergreifend geregelt.

 

Die Curricula für die Vorbereitungskurse werden derzeit überarbeitet und es ist zu hoffen, dass einer zukunftsweisenden Meisterqualifikation jetzt nichts mehr im Wege steht. Die Meisterprüfungsausschüsse sind ebenfalls informiert.

 

Unser Dank gilt den Sachverständigen der IG Metall, die sich sehr engagiert an der Erarbeitung der neuen MPO beteiligt haben!

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